Ein Bürger (9) fragt, ob die Stadt ein Interesse an diesem besonderen Wohnviertel habe und was sie zur Rettung des Wohnviertels unternehmen werde. Ferner fragt er, warum eine Körnung nicht vorgenommen wurde und warum keine Veränderungssperre beschlossen wurde.

Herr Dr. Lüttmann erläutert, dass man sich in einem laufenden Klageverfahren befinde und sich dazu grundsätzlich nicht äußern werde. Ein Widerruf einer rechtmäßig erteilten Baugenehmigung sei grundsätzlich nicht möglich. Ein Interesse an dem Gebiete bestehe, jedoch habe das Gebiet in den letzten 10 bis 15 Jahren bereits eine Veränderung erfahren, die bei der aktuellen Entscheidung zu berücksichtigen war.

Frau Karasch erläutert zu dem Begriff „Körnung“, dass eine entsprechende Prüfung vorgenommen wurde. Streitig sei die Frage, wie groß der Kreis zu ziehen ist, der die vorprägende Bebauung vorgibt. Diese Frage werde momentan durch das Gericht geklärt. Ferner teilt Sie mit, dass eine Veränderungssperre keine „Verhinderungssperre“ sei und daher nicht zulässig gewesen wäre.

 

Eine Bürgerin (10) schlägt vor, dass das bereits errichtete Gebäude ein weiteres Mal daneben errichtet wird anstatt dem geplanten Gebäude mit optischer Viergeschossigkeit. Sie möchte wissen, ob sich die Stadt mit dem Vorschlag beschäftigen werde.

Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass man sich nur moderierend zwischen den Anwohnern und dem Investor einbringen werde.

 

Ein Bürger (11) fragt, ob für die Anwohner im Bereich der Riegelstraße Anwohnerparkplätze eingerichtet werden.

Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass die angespannte Parksituation bekannt sei und die Verwaltung versuche, die Situation zu entschärfen.