1. Frage:

 

Herr Wisselmann möchte wissen, warum die Übernahme der Beschäftigenden der Firma Mersch für den neuen Unternehmer im Bereich der Personenbeförderung nicht festgelegt wurde.

 

Herr Hachmann antwortet, dass dies nicht geregelt werden darf.

 

Herr Dr. Vennekötter ergänzt, dass das Nahverkehrskonzept im Ganzen abbildet wie die Stadt Rheine sich den ÖPNV vorstellt. Detailregelungen über den Markt werden dort nicht abgebildet, z.B. wer welche Beschäftigten hat. Das darf dort gar nicht festgeschrieben werden. 

 

  1. Frage:

 

Herr Wisselmann fragt weiter, nach dem § 8,3 Personenbeförderungsgesetz seien bei der Aufstellung des Nahverkehrskonzeptes die vorhandenen Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Ebenso sollen Behindertenbeirat und Seniorenbeirat beteiligt werden,  um die Belange der Menschen die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind zu berücksichtigen. Ist dies in vollem Umfang erfolgt.

 

Herr Schmechtig antwortet, für die Aufstellung des Nahverkehrsplanes sei der Kreis Steinfurt zuständig. Dieser macht in Form von Regionalkonferenzen ein umfangreiches Verfahren. In diesen Regionalkonferenzen seien alle Busunternehmer, Vertreter von Behinderten- und Seniorenverbänden vertreten, sowie Fahrgastverbände. Die Stadt Rheine sei nicht zuständig für den Nahverkehrsplan.

 

  1. Frage:

 

Herr Jens Topschall fragt nach, ob die 39 Seiten Nahverkehrskonzept der einzige Anforderungskatalog für die Ausschreibung sei.

 

Herr Dr. Vennekötter bejaht dies. Es werde einen Genehmigungswettbewerb geben. In den dazugehörigen Wettbewerbsunterlagen werden die Anforderungen für die Unternehmer näher beschrieben, dabei sei das Nahverkehrskonzept die bindende Grundlage.

 

 

  1. Frage:

 

Herr Topschall möchte wissen, ob es überhaupt Unternehmer gebe, die sich aufgrund eines solch schwammigen Konzeptes bewerben.

 

Herr Dr. Vennekötter macht deutlich, dass die Stadt Rheine in dem Konzept beschreibt, was geleistet werden muss, was der Unternehmer noch anbieten sollten und was darüber hinaus wünschenswert wäre.

Die Unternehmen können nun entscheiden, was sie neben den Muss-Anforderungen noch leisten wollen, um in der Rangliste der Bewerber weiter nach oben zu kommen.

 

 

  1. Frage:

 

Frau Tanja Liebethal bittet darum, ein aufbereitetes Luftbild zum Thema Suturmer Straße herumgehen zu lassen. Hier habe sie die vorhandenen Mehrfamilienhäuser eingetragen, damit man ein umfassenderes Bild der Lage der einzelnen Häuser vor Ort bekomme. Weiter möchte sie wissen, wie es nach dem Beschluss weiter gehe. Diese Frage müsse nicht sofort beantwortet werden, sondern gern auch im Verlauf des dazugehörigen Tagesordnungspunktes.

 

Herr Hachmann antwortet, dass Sie das Bild den Mitgliedern zeigen dürfe und dass die Antwort unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt gegeben werde.

 

  1. Frage:

 

Herr Klaus Schräder möchte wissen ob die tarifliche Bezahlung der Busfahrer eine soll oder kann Vorschrift sei. Könnte ein Anbieter auch unter Tarif bezahlen.

 

Herr Schmechtig antwortet, dass bei der Entscheidung für einen Busunternehmer die Sozialstandards und die Bezahlung der Busfahrer nicht entscheidend seien. Eine Erklärung, dass das Unternehmen nach Tarif bezahle, führt jedoch zu einer besseren Bewertung.

 

Herr Schräder fragt weiter, ob es möglich sei mit osteuropäischen Fahrern den Linienverkehr zu fahren.

 

Herr Schmechtig erklärt, dass alle hier versuchen mit Vorgaben und Hinweisen den Beschluss des Rates durchzusetzen, um in dem Verfahren den besten Verkehr mit der höchstmöglichen Qualität zu bekommen. Alle gesetzlichen Möglichkeiten werden dabei ausgeschöpft. Mehr könne nicht getan werden.

 

Herr Hachmann ergänzt, dass die Stadt Rheine bei der Wahl des Unternehmers leider kein Mitspracherecht habe. Der werde vom Regierungspräsidenten ausgewählt.

 

  1. Frage:

 

Frau Edith Poll als Busnutzerin möchte wissen, ob die vorhandenen Linien bestehen bleiben und ob die jetzt eingesetzten Busse auch weiterhin im Stadtgebiet eingesetzt werden.

 

Herr Schmechtig erläutert, dass der Gesetzgeber den Tarif, das Fahrplanangebot und die Barrierefreiheit der Busse festgesetzt habe. Diese Festsetzungen werden über einen Zeitraum von 10 Jahren gelten. Dabei sei die Barrierefreiheit bindend, so dass bei einem Verstoß die Genehmigung widerrufen werden kann.

 

Herr Hachmann gibt zu bedenken, dass zur Zeit der Unternehmer für jeden gefahren Kilometer Geld bekomme, egal ob der Bus besetzt sei oder nicht. In Zukunft bekommt der Unternehmer nur Geld, wenn auch Personen in den Bus einsteigen. Hiermit werden die Anreize richtig gesetzt.