Sitzung: 25.04.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
- Frage:
Herr Wisselmann möchte
wissen, warum die Übernahme der Beschäftigenden der Firma Mersch für den neuen
Unternehmer im Bereich der Personenbeförderung nicht festgelegt wurde.
Herr Hachmann antwortet,
dass dies nicht geregelt werden darf.
Herr Dr. Vennekötter
ergänzt, dass das Nahverkehrskonzept im Ganzen abbildet wie die Stadt Rheine
sich den ÖPNV vorstellt. Detailregelungen über den Markt werden dort nicht
abgebildet, z.B. wer welche Beschäftigten hat. Das darf dort gar nicht
festgeschrieben werden.
- Frage:
Herr Wisselmann fragt
weiter, nach dem § 8,3 Personenbeförderungsgesetz seien bei der Aufstellung des
Nahverkehrskonzeptes die vorhandenen Unternehmen frühzeitig zu beteiligen.
Ebenso sollen Behindertenbeirat und Seniorenbeirat beteiligt werden, um die Belange der Menschen die in ihrer
Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind zu berücksichtigen. Ist dies in
vollem Umfang erfolgt.
Herr
Schmechtig antwortet, für die Aufstellung des Nahverkehrsplanes sei der Kreis
Steinfurt zuständig. Dieser macht in Form von Regionalkonferenzen ein
umfangreiches Verfahren. In diesen Regionalkonferenzen seien alle
Busunternehmer, Vertreter von Behinderten- und Seniorenverbänden vertreten,
sowie Fahrgastverbände. Die Stadt Rheine sei nicht zuständig für den
Nahverkehrsplan.
- Frage:
Herr Jens
Topschall fragt nach, ob die 39 Seiten Nahverkehrskonzept der einzige Anforderungskatalog
für die Ausschreibung sei.
Herr Dr.
Vennekötter bejaht dies. Es werde einen Genehmigungswettbewerb geben. In den dazugehörigen
Wettbewerbsunterlagen werden die Anforderungen für die Unternehmer näher beschrieben,
dabei sei das Nahverkehrskonzept die bindende Grundlage.
- Frage:
Herr
Topschall möchte wissen, ob es überhaupt Unternehmer gebe, die sich aufgrund
eines solch schwammigen Konzeptes bewerben.
Herr Dr.
Vennekötter macht deutlich, dass die Stadt Rheine in dem Konzept beschreibt,
was geleistet werden muss, was der Unternehmer noch anbieten sollten und was
darüber hinaus wünschenswert wäre.
Die
Unternehmen können nun entscheiden, was sie neben den Muss-Anforderungen noch
leisten wollen, um in der Rangliste der Bewerber weiter nach oben zu kommen.
- Frage:
Frau Tanja
Liebethal bittet darum, ein aufbereitetes Luftbild zum Thema Suturmer Straße herumgehen
zu lassen. Hier habe sie die vorhandenen Mehrfamilienhäuser eingetragen, damit man
ein umfassenderes Bild der Lage der einzelnen Häuser vor Ort bekomme. Weiter
möchte sie wissen, wie es nach dem Beschluss weiter gehe. Diese Frage müsse
nicht sofort beantwortet werden, sondern gern auch im Verlauf des dazugehörigen
Tagesordnungspunktes.
Herr Hachmann
antwortet, dass Sie das Bild den Mitgliedern zeigen dürfe und dass die Antwort
unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt gegeben werde.
- Frage:
Herr Klaus
Schräder möchte wissen ob die tarifliche Bezahlung der Busfahrer eine soll oder
kann Vorschrift sei. Könnte ein Anbieter auch unter Tarif bezahlen.
Herr
Schmechtig antwortet, dass bei der Entscheidung für einen Busunternehmer die
Sozialstandards und die Bezahlung der Busfahrer nicht entscheidend seien. Eine
Erklärung, dass das Unternehmen nach Tarif bezahle, führt jedoch zu einer
besseren Bewertung.
Herr Schräder
fragt weiter, ob es möglich sei mit osteuropäischen Fahrern den Linienverkehr
zu fahren.
Herr
Schmechtig erklärt, dass alle hier versuchen mit Vorgaben und Hinweisen den
Beschluss des Rates durchzusetzen, um in dem Verfahren den besten Verkehr mit
der höchstmöglichen Qualität zu bekommen. Alle gesetzlichen Möglichkeiten
werden dabei ausgeschöpft. Mehr könne nicht getan werden.
Herr Hachmann
ergänzt, dass die Stadt Rheine bei der Wahl des Unternehmers leider kein Mitspracherecht
habe. Der werde vom Regierungspräsidenten ausgewählt.
- Frage:
Frau Edith
Poll als Busnutzerin möchte wissen, ob die vorhandenen Linien bestehen bleiben
und ob die jetzt eingesetzten Busse auch weiterhin im Stadtgebiet eingesetzt
werden.
Herr
Schmechtig erläutert, dass der Gesetzgeber den Tarif, das Fahrplanangebot und
die Barrierefreiheit der Busse festgesetzt habe. Diese Festsetzungen werden
über einen Zeitraum von 10 Jahren gelten. Dabei sei die Barrierefreiheit
bindend, so dass bei einem Verstoß die Genehmigung widerrufen werden kann.
Herr Hachmann
gibt zu bedenken, dass zur Zeit der Unternehmer für jeden gefahren Kilometer
Geld bekomme, egal ob der Bus besetzt sei oder nicht. In Zukunft bekommt der
Unternehmer nur Geld, wenn auch Personen in den Bus einsteigen. Hiermit werden
die Anreize richtig gesetzt.