Sitzung: 26.04.2018 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 149/18
Seitens der Verwaltung wird
auf die Vorlage verwiesen.
Herr Berardis möchte
wissen, ob man das Projekt Fahrradtunnel in dem Bereich weiter verfolgen könne,
wenn man der Einziehung von Teilen der Scharnhorststraße zustimmen werde. Weiter
möchte er eine aktuelle Aussage zum Sachstand Fahrradtunnel haben.
Herr Dr. Vennekötter erklärt,
dass die Einziehung das Anfahren des Fahrradtunnels nicht unterlaufe. Bezüglich
der aktuellen Lage erklärt Herr Dr. Vennekötter, dass man von den Grundstückseigentümern
abhängig sei und die Verhandlungen nicht einfach vonstattengehen. Er erklärt, dass
man an dem Thema weiterarbeiten werde, man aber auf die Mitwirkung der anderen
Beteiligten angewiesen sei.
Beschluss:
Das Einziehungsverfahren
gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
wird hiermit eingeleitet.
- Die
Stadt Rheine beabsichtigt, ein Teilstück der Scharnhorststraße, im
anliegenden Lageplan in Grün dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 178,
Flurstück 315 tlw. teileinzuziehen, weil überwiegende Gründe des
öffentlichen Wohles für die Teileinziehung vorliegen. Dieses Teilstück
soll künftig nur dem Radfahrer- und Fußgängerverkehr dienen.
Das
Teileinziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird
hiermit eingeleitet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig