Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.

 

Herr Berardis möchte wissen, ob man das Projekt Fahrradtunnel in dem Bereich weiter verfolgen könne, wenn man der Einziehung von Teilen der Scharnhorststraße zustimmen werde. Weiter möchte er eine aktuelle Aussage zum Sachstand Fahrradtunnel haben.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die Einziehung das Anfahren des Fahrradtunnels nicht unterlaufe. Bezüglich der aktuellen Lage erklärt Herr Dr. Vennekötter, dass man von den Grundstücks­eigentümern abhängig sei und die Verhandlungen nicht einfach vonstattengehen. Er erklärt, dass man an dem Thema weiterarbeiten werde, man aber auf die Mitwirkung der anderen Beteiligten angewiesen sei.

 


Beschluss:

 

  1. Die Stadt Rheine beabsichtigt, ein Teilstück der Scharnhorststraße, im anliegenden Lageplan in Blau dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 178, Flurstück 315 tlw. einzuziehen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung der Verkehrsfläche vorliegen.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird hiermit eingeleitet.

 

  1. Die Stadt Rheine beabsichtigt, ein Teilstück der Scharnhorststraße, im anliegenden Lageplan in Grün dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 178, Flurstück 315 tlw. teileinzuziehen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Teileinziehung vorliegen. Dieses Teilstück soll künftig nur dem Radfahrer- und Fußgängerverkehr dienen.

 

Das Teileinziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird hiermit eingeleitet.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig