Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

III/A/1940


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Königseschstraße“ incl. Stichweg zwischen Hünenborgstraße und Bahnüberführung:

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der „Königseschstraße“

incl. Stichweg zwischen Hünenborgstraße und Bahnüberführung vom ____________

 

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW S. 380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 11. März 2008 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Königs­esch­straße“ incl. Stichweg zwischen Hünenborgstraße und Bahnüberführung erlassen:

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

A.       Königseschstraße

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

2.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

3.        Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

4.        Plattierte Gehwege mit Unterbau

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

B.    Stichweg Königseschstraße

 

Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit folgenden Teileinrichtungen

 

1.   Mischfläche (Verkehrsberuhigter Bereich) bestehend aus niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

2.   Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

3.   Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           40 Ja-Stimmen

                                               1 Stimmenthaltung