Sitzung: 25.04.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 148/18/1
Herr Dewenter und Herr
Remke erklären sich für befangen und verlassen ihre Plätze.
Herr Dörtelmann führt aus,
dass auf Grund eines Bauvorhabens an der Sutrumer Straße, welches von der
Dimension und vom Charakter her nicht in das Wohnviertel passe, viele Anwohner
sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben und eine
Änderung des Bebauungsplanes beantragt haben. Neben der Probleme durch die
bauliche Dimension sei einer der Hauptgründe die verkehrliche Lage rund um das
Mathias-Spital, die sowieso schon sehr angespannt sei. Um die Lage in dem
Wohnviertel etwas zu entspannen und um einen Einfluss auf die Ausformung des
Bauvorhabens zu erhalten, möchte die Verwaltung zunächst einen Aufstellungsbeschluss
fassen lassen, in dem zwar noch keine Inhalte, allerdings klare Ziele definiert
werden. Mit einer schnellen Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses hoffe man, Einfluss auf das geplante Bauvorhaben nehmen
zu können. Bis zur Juni Sitzung könne man dann die Inhalte des Bebauungsplanes
näher definieren.
Herr Bems bedankt sich für
die schnelle Reaktion der Verwaltung. Seiner Meinung nach könne eine Steuerung
im Bebauungsplan nur über die Wohneinheitenbegrenzung erfolgen. Bei der Begrenzung
der Wohneinheiten müsse auch die Topographie des Geländes mit berücksichtigt werden.
Herr Doerenkamp schließt
sich dem gesagten von Herrn Bems an. Auch die CDU-Fraktion möchte kein so
großes Gebäude in der Lage. Zur Wohneinheitenbegrenzung ergänzt Herr Doerenkamp,
dass zusätzlich die Firsthöhe festgelegt werden sollte, damit der Charakter des
Wohngebietes erhalten bleibe.
Herr Dörtelmann erklärt,
damit die betroffenen Anwohner mit einem Neubau gut leben können, müsse im
Bebauungsplan vornehmlich die Zahl der Wohneinheiten begrenzt werden. Die Firsthöhe
müsse nicht zwingend festgelegt werden. Die Dimension der Bauvolumen ergebe
sich im Wesentlichen aus der Anzahl der Wohneinheiten. Vom Grundsatz her sollte
man sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes in Bestandsgebieten immer
auf die notwendigsten Festsetzungen beschränken, um den Aufwand möglichst
gering zu halten und vermeidbare Konflikte im Verfahren auszuschließen.
Herr Lang fragt nach, ob
die Verwaltung Informationen zu dem Ortstermin mit den Anwohnern, dem Investor
und dem Bürgermeister geben könne.
Herr Dörtelmann verneint
dies, da von den anwesenden Mitarbeitern keiner bei dem Termin anwesend war. Er
führt weiter aus, dass es jetzt nur um den Aufstellungsbeschluss gehe. Die Inhalte
für den Bebauungsplan werden erst zu einem späteren Zeitpunkt definiert.
Herr Hundrup möchte wissen,
wenn der Investor klagt, kann er damit Erfolg haben.
Herr Dörtelmann kann diese
Frage nicht beantworten, dies sei derzeit nicht abschätzbar.
Herr Husemann möchte
wissen, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes auch zur Senkung der
Grundstückspreise führe.
Herr Dörtelmann erklärt,
dass dies für einzelne Bereich des Quartiers zutreffen kann.
Beschluss:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt
Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 74, Kennwort:
"Wohnviertel westlich Mathias-Spital" der Stadt Rheine im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zum Zwecke der Steuerung und
Reglementierung der Nachverdichtung in diesem Wohnsiedlungsbereich
aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Südseite der Neuenkirchener
Straße,
im Westen: durch die
Ostseite der Zeppelinstraße / Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 120, Flurstück 684,
im Süden: durch die
Nordseite der Dutumer Straße / Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 120, Flurstück 711,
im Osten: durch die Westseite der
Beethovenstraße.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan
(Anlage 1E) geometrisch eindeutig festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig