Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Herr Dewenter und Herr Remke erklären sich für befangen und verlassen ihre Plätze.

 

Herr Dörtelmann führt aus, dass auf Grund eines Bauvorhabens an der Sutrumer Straße, welches von der Dimension und vom Charakter her nicht in das Wohnviertel passe, viele Anwohner sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben und eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt haben. Neben der Probleme durch die bauliche Dimension sei einer der Hauptgründe die verkehrliche Lage rund um das Mathias-Spital, die sowieso schon sehr angespannt sei. Um die Lage in dem Wohnviertel etwas zu entspannen und um einen Einfluss auf die Ausformung des Bauvorhabens zu erhalten, möchte die Verwaltung zunächst einen Aufstellungsbeschluss fassen lassen, in dem zwar noch keine Inhalte, allerdings klare Ziele definiert werden. Mit einer  schnellen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hoffe man, Einfluss auf das geplante Bauvorhaben nehmen zu können. Bis zur Juni Sitzung könne man dann die Inhalte des Bebauungsplanes näher definieren.

 

Herr Bems bedankt sich für die schnelle Reaktion der Verwaltung. Seiner Meinung nach könne eine Steuerung im Bebauungsplan nur über die Wohneinheitenbegrenzung erfolgen. Bei der Begrenzung der Wohneinheiten müsse auch die Topographie des Geländes mit berücksichtigt werden.

 

Herr Doerenkamp schließt sich dem gesagten von Herrn Bems an. Auch die CDU-Fraktion möchte kein so großes Gebäude in der Lage. Zur Wohneinheitenbegrenzung ergänzt Herr Doerenkamp, dass zusätzlich die Firsthöhe festgelegt werden sollte, damit der Charakter des Wohngebietes erhalten bleibe.

 

Herr Dörtelmann erklärt, damit die betroffenen Anwohner mit einem Neubau gut leben können, müsse im Bebauungsplan vornehmlich die Zahl der Wohneinheiten begrenzt werden. Die Firsthöhe müsse nicht zwingend festgelegt werden. Die Dimension der Bauvolumen ergebe sich im Wesentlichen aus der Anzahl der Wohneinheiten. Vom Grundsatz her sollte man sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes in Bestandsgebieten immer auf die notwendigsten Festsetzungen beschränken, um den Aufwand möglichst gering zu halten und vermeidbare Konflikte im Verfahren auszuschließen.

 

Herr Lang fragt nach, ob die Verwaltung Informationen zu dem Ortstermin mit den Anwohnern, dem Investor und dem Bürgermeister geben könne.

 

Herr Dörtelmann verneint dies, da von den anwesenden Mitarbeitern keiner bei dem Termin anwesend war. Er führt weiter aus, dass es jetzt nur um den Aufstellungsbeschluss gehe. Die Inhalte für den Bebauungsplan werden erst zu einem späteren Zeitpunkt definiert.

 

Herr Hundrup möchte wissen, wenn der Investor klagt, kann er damit Erfolg haben.

 

Herr Dörtelmann kann diese Frage nicht beantworten, dies sei derzeit nicht abschätzbar.

 

Herr Husemann möchte wissen, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes auch zur Senkung der Grundstückspreise führe.

 

Herr Dörtelmann erklärt, dass dies für einzelne Bereich des Quartiers zutreffen kann.

 

 

 

 


Beschluss:

 

I.        Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 74, Kennwort: "Wohnviertel westlich Mathias-Spital" der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zum Zwecke der Steuerung und Reglementierung der Nachverdichtung in diesem Wohnsiedlungsbereich aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:          durch die Südseite der Neuenkirchener Straße,

im Westen:          durch die Ostseite der Zeppelinstraße / Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 120,  Flurstück 684,

im Süden:            durch die Nordseite der Dutumer Straße / Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 120, Flurstück 711,

im Osten:            durch die Westseite der Beethovenstraße.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (Anlage 1E) geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig