Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Frau Gehrke führt kurz in das Thema ein und erläutert die Vorlage.

 

In vielen weiteren Wortmeldungen wird die Vorlage thematisiert:

 

- Gebühren- und Nutzungsordnung

- Personalkostenzuschüsse im Rahmen der Transferaufwendungen

- Nutzung von eventuell erwirtschaften Überschüssen

- Nutzung durch potentielle Mieter

 

Frau Gehrke erklärt, dass es sich bei dem BZD um ein offenes Haus mit den der Förderung entsprechenden Schwerpunkten „Beratung, Bildungs- und Begegnungsangebote“ handele. Es bestehe natürlich Abstimmungsbedarf mit diversen anderen Anbietern wie beispielsweise der offenen Jugendarbeit, um Wiederholungen einzelner Angebote zu vermeiden.

Dreh- und Angelpunkt sei der Kiosk- und Eingangsbereich, durch Angebote im Multi-Media-Bereich hoffe man, das Begegnungszentrum auch für Kinder- und Jugendliche attraktiv zu machen.

 

Frau Floyd-Wenke würde bevorzugen, über Punkt 1 der Vorlage erst dann abzustimmen, wenn die endgültige Version des Nutzungs- und Betriebskonzeptes für das BZD vorliege.

 

Frau Gehrke betont, dass es sich um einen vorläufig erarbeiteten Entwurf für das Begegnungszentrum handele, so dass Änderungen zukünftig jederzeit möglich seien. Herr Gausmann ergänzt, dass ein Signal für die Vereine positiv sei. Die erneute Beratung in der Ausschusssitzung im September 2018 sei unstrittig.

 

Im Anschluss an die Erörterung lässt Herr Berardis über die drei Punkte der Vorlage als Gesamtheit abstimmen:

 


Beschluss:

 

  1. Der Sozialausschuss stimmt dem vorläufig erarbeiteten Entwurf der Miet- und Nutzungsordnung für das Begegnungszentrum Dorenkamp in der beschriebenen Form zu und beauftragt die Verwaltung, die Miet- und Nutzungsordnung weiter zu konkretisieren und für den Ratsbeschluss vorzubereiten.

  2. Der Sozialausschuss stimmt dem Vorschlag der „Gebührenordnung“ für die Anmietung der Räumlichkeiten im Begegnungszentrum Dorenkamp zu. Eine etwaige Defizit-abdeckung erfolgt höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 12.500,00 € jährlich.

 

  1. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, dem Vorschlag, für den 2. Bauabschnitt einen Förderantrag nach dem Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ zu stellen, zuzustimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig bei einer Enthaltung