Sitzung: 21.06.2018 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 238/18
Herr van Wüllen führt in
das Thema ein und erklärt, dass es sich um ein Projekt des Rahmenplanes als
eine Ergänzung zum öffentlichen Beleuchtungs- und Lichtraumkonzept handle. Der
hauptsächliche Unterschied zwischen den Beleuchtungskonzepten sei, dass das
öffentliche Konzept eine Bindungswirkung für die Stadt habe und die
Fassadenbeleuchtung in den meisten Fällen die privaten Fassaden betreffe. Hier
könne es sich nur um eine Empfehlung bzw. Information für die privaten
Eigentümer handeln. Es gehe bei den Konzepten darum, Aussagen zu einem abgestimmten
Nachtbild zu treffen.
Herr Hildebrand vom Studio
Candela gibt nachfolgend Erläuterungen zum Leitfaden Fassadenbeleuchtung und
Fassadenlicht für private Fassaden.
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt den
durch das Büro Candela, Herford, erstellten „Leitfaden Fassadenbeleuchtung
Rheine“ vom 05.06.2018 zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, diesen Leitfaden für die Beratung von Immobilieneigentümern in der
Innenstadt (u. a. Teilprojekt E 2 des Rahmenplanes Innenstadt) zu verwenden und
Anträge zur Fassadenbeleuchtung im Rahmen der Förderprogramme Fassadenprogramm
(B 2) und Verfügungsfonds (B 9) auf Grundlage der in diesem Leitfaden festgelegten
Vorgaben zu bewerten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig