Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr van Wüllen führt in das Thema ein und erklärt, dass es sich um ein Projekt des Rahmenplanes als eine Ergänzung zum öffentlichen Beleuchtungs- und Lichtraumkonzept handle. Der hauptsächliche Unterschied zwischen den Beleuchtungskonzepten sei, dass das öffentliche Konzept eine Bindungswirkung für die Stadt habe und die Fassadenbeleuchtung in den meisten Fällen die privaten Fassaden betreffe. Hier könne es sich nur um eine Empfehlung bzw. Information für die privaten Eigentümer handeln. Es gehe bei den Konzepten darum, Aussagen zu einem abgestimmten Nachtbild zu treffen.

 

Herr Hildebrand vom Studio Candela gibt nachfolgend Erläuterungen zum Leitfaden Fassadenbeleuchtung und Fassadenlicht für private Fassaden.

 


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt den durch das Büro Candela, Herford, erstellten „Leitfaden Fassadenbeleuchtung Rheine“ vom 05.06.2018 zur Kenntnis.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Leitfaden für die Beratung von Immobilieneigentümern in der Innenstadt (u. a. Teilprojekt E 2 des Rahmenplanes Innenstadt) zu verwenden und Anträge zur Fassadenbeleuchtung im Rahmen der Förderprogramme Fassadenprogramm (B 2) und Verfügungsfonds (B 9) auf Grundlage der in diesem Leitfaden festgelegten Vorgaben zu bewerten.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig