Sitzung: 04.07.2018 Kulturausschuss
Herr Dr. Lüttmann berichtet zu folgenden Themen:
Gründung einer Eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Kloster Bentlage
Entsprechend der Ratsbeschlüsse vom 08.05.2018 (95/18) hat eine
Arbeitsgruppe aus Vertretern des FB 4, des SB 0 und der Kloster Bentlage gGmbH
inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Diese Arbeitsgruppe hat den beigefügten
Ablaufplan (Anlage 1 der Niederschrift) zur Gründung der Eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung erarbeitet. Auf dieser Grundlage werden die einzelnen Aufgaben
nunmehr durch die Verwaltung unter Einbeziehung weiterer Beteiligter
abgearbeitet, mit dem Ziel alle erforderlichen Gründungsbeschlüsse in der
Ratssitzung am 04.12.2018 fassen zu können.
Umsatzsteuer
2010 – 2013
Mit Datum vom 4.06.2018 hat das Finanzamt Steinfurt die Steuerbescheide zur
Umsatzsteuer-Jahreserklärung der Kloster Bentlage gGmbH für den Zeitraum 2010
bis 2013 abschließend festgesetzt. Basis dieser Festsetzung ist der am
29.09.2017 erstellte Prüfbericht des Finanzamtes für Groß- und
Konzernbetriebsprüfung Münster. Dieser Bericht stellt u.a. fest, dass auf den
von der Stadt Rheine gewährten Betriebskostenzuschuss in Höhe von jährlich
620.000 € Umsatzsteuer in Höhe von 117.800 € 19% zu entrichten ist.
Die Steuernachforderung ist zum 09.07.2018 fällig. Die Einlegung von
Rechtsmitteln gegen die Bescheide führt nicht zu einer Aussetzung der
Vollziehung.
Im gültigen Pachtvertrag vom 27.09.2009 ist vereinbart, dass es sich bei dem
vertraglich vereinbarten Betriebskostenzuschuss um einen Nettobetrag handelt.
Sollte Umsatzsteuer anfallen, so ist die Stadt verpflichtet diese zusätzlich zu
entrichten. (§10 Ziffer 4, Pachtvertrag v. 27.02.2009). Um die
Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft nicht zu gefährden, wird die Stadt diese
Beträge unverzüglich an die Kloster Bentlage gGmbH zahlen. Als Vorsorge für eine evtl. Umsatzsteuerforderung wurde bereits im Jahre
2017 eine Rückstellung im Budget 06022 gebildet. Die erforderlichen Geldmittel
wurden inzwischen als außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt und stellen eine
nicht managementbedingte Abweichung vom Haushaltsplan dar.
Kulturpreis 2018
Nach der letzten Verleihung des
Kulturpreises der Stadt Rheine an Thomas Krämer im Jahr 2016, steht in diesem
Jahr wieder ein Kulturpreis zur Beratung an. Der oder die Preisträgerin
sollte in Rheine geboren sein oder hier leben. Ausgezeichnet können sowohl die
künstlerische Leistung, als auch ein besonderes Engagement zur Förderung der
Kunst und Kultur in Rheine. Der Vorschlag sollte dies natürlich auch begründen.
Die Vorschläge sollten bis zum 31. August 2018 beim Kulturservice eingereicht
werden. Das Preisgericht wird im Herbst zusammentreten.