Herr Dr. Lüttmann berichtet zu folgenden Themen:

 

Gründung einer Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kloster Bentlage
Entsprechend der Ratsbeschlüsse vom 08.05.2018 (95/18) hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des FB 4, des SB 0 und der Kloster Bentlage gGmbH inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Diese Arbeitsgruppe hat den beigefügten Ablaufplan (Anlage 1 der Niederschrift) zur Gründung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erarbeitet. Auf dieser Grundlage werden die einzelnen Aufgaben nunmehr durch die Verwaltung unter Einbeziehung weiterer Beteiligter abgearbeitet, mit dem Ziel alle erforderlichen Gründungsbeschlüsse in der Ratssitzung am 04.12.2018 fassen zu können.

Umsatzsteuer 2010 – 2013
Mit Datum vom 4.06.2018 hat das Finanzamt Steinfurt die Steuerbescheide zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung der Kloster Bentlage gGmbH für den Zeitraum 2010 bis 2013 abschließend festgesetzt. Basis dieser Festsetzung ist der am 29.09.2017 erstellte Prüfbericht des Finanzamtes für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Münster. Dieser Bericht stellt u.a. fest, dass auf den von der Stadt Rheine gewährten Betriebskostenzuschuss in Höhe von jährlich 620.000 € Umsatzsteuer in Höhe von 117.800 € 19% zu entrichten ist.

Die Steuernachforderung ist zum 09.07.2018 fällig. Die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Bescheide führt nicht zu einer Aussetzung der Vollziehung.

Im gültigen Pachtvertrag vom 27.09.2009 ist vereinbart, dass es sich bei dem vertraglich vereinbarten Betriebskostenzuschuss um einen Nettobetrag handelt. Sollte Umsatzsteuer anfallen, so ist die Stadt verpflichtet diese zusätzlich zu entrichten. (§10 Ziffer 4, Pachtvertrag v. 27.02.2009). Um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft nicht zu gefährden, wird die Stadt diese Beträge unverzüglich an die Kloster Bentlage gGmbH zahlen. Als Vorsorge für eine evtl. Umsatzsteuerforderung wurde bereits im Jahre 2017 eine Rückstellung im Budget 06022 gebildet. Die erforderlichen Geldmittel wurden inzwischen als außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt und stellen eine nicht managementbedingte Abweichung vom Haushaltsplan dar.

Kulturpreis 2018

Nach der letzten Verleihung des Kulturpreises der Stadt Rheine an Thomas Krämer im Jahr 2016, steht in diesem Jahr wieder ein Kulturpreis zur Beratung an. Der oder die Preisträgerin sollte in Rheine geboren sein oder hier leben. Ausgezeichnet können sowohl die künstlerische Leistung, als auch ein besonderes Engagement zur Förderung der Kunst und Kultur in Rheine. Der Vorschlag sollte dies natürlich auch begründen. Die Vorschläge sollten bis zum 31. August 2018 beim Kulturservice eingereicht werden. Das Preisgericht wird im Herbst zusammentreten.