Herr Gausmann fasst die Information kurz zusammen.

 

 

   Stadt Rheine

 

Der Bürgermeister

- FB 5.21 - ba -

19.06.2018

 

Information

 

für die Sitzung des Bauausschusses am 21.06.2018

 

- öffentliche Sitzung-

 

 

Fahrradabstellanlage Bahnhofsausgang West

Zuwendung nach § 13 ÖPNV NRW :

 

Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns

 

 

 

Die Maßnahme Radabstellanlage am Bahnhofsausgang West soll gefördert werden durch den NWL (Nahverkehr Westfalen-Lippe) und durch die Städtebauförderung.

 

Die Unklarheiten bezüglich der Grunderwerbsunterlagen konnten zwischen den beiden Fördergebern geklärt werden.

 

Der Förderantrag war in 2017 gestellt worden.

 

Nachdem weitere angeforderte Unterlagen von der Stadt Rheine eingereicht wurden, hat der NWL (Nahverkehr Westfalen-Lippe) mit Datum vom 13.06.2018 einem vorzeitigen Maß­nah­men­beginn zugestimmt.

 

Danach muss mit der Maßnahme bis zum 20.06.2019 begonnen werden.

 

Ein Anspruch auf Förderung der Maßnahme besteht damit jedoch nicht.

 

Die Baugenehmigung wurde erteilt. Der Erschließungsantrag ist ebenfalls genehmigt.

 

Die Ausführungsplanung beginnt direkt. Die Umsetzung wird in 2019 stattfinden. Fertigstellung erfolgt im IV. Quartal 2019.

 

aufgestellt:

Im Auftrag

 

Bauer

Hochbau