Sitzung: 02.04.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 164/08
I/A/2484
Herr Winnemöller merkt an, dass der Stadtteilbeirat Altenrheine und Schotthock lange über den Radweg diskutiert habe. Trotz einer Besichtigungsfahrt sei nicht ganz klar geworden, wie die neue Radwegeführung verlaufen werde.
Herr Schröer erklärt, dass die Firma Reckers eine neue Anlegestelle am Dortmund-Ems-Kanal plane. Auf Grund dessen müsse dann der Radweg verlegt werden. Anhand von Zeichnungen zeigt Herr Schröer den neuen Verlauf des Radweges.
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1.1
Herr Jürgen Deiters,
Franz-Bernhard-Straße 240, 48432 Rheine
Zur Niederschrift aufgenommen am 7. Februar 2008
Abwägungsempfehlung:
Die von Herrn Deiters thematisierte immissionsschutzrechtliche Problematik wurde im Rahmen des Ursprungsbebauungsplanes im Jahre 1980 fachplanerisch behandelt und sachgerecht geklärt. Mit dieser Änderung und Ergänzung werden die seit Jahren geltenden, gewerblich-industriellen Zulässigkeitsbedingungen nicht verändert. Eine umfassende Neubewertung dieses Themas ist auf Grund des hier lediglich modifizierten Erschließungssystems nicht erforderlich. Das Staatliche Umweltamt bzw. das Umweltamt des Kreises Steinfurt, Abteilung Immissionsschutz hat diesbezüglich keine Bedenken geltend gemacht.
Wie damals festgestellt, sind - bezogen auf die Hofstelle und dessen Schutzstatus im Außenbereich - vom Industriegebiet keine unzumutbaren Lärm- und Staubbelästigungen zu erwarten. Immerhin befindet sich der Eisengießereibetrieb derzeit zulässigerweise mitten im Ortsteil Mesum und die betroffene Hofstelle als Außenbereichsobjekt mehr als 200 m vom künftigen Emittenten entfernt.
Zudem wird es hinsichtlich künftiger Erweiterungsabsichten des landwirtschaftlichen Betriebes gegenüber dem festgesetzten Industriegebiet keine Einschränkungen geben. Dementsprechend hat die Landwirtschaftskammer - als Interessenvertreterin der Landwirte - im aktuellen Verfahren auch keine Bedenken geäußert.
Demnach wird die Stellungnahme von Herrn Deiters zur Kenntnis genommen, führt allerdings zu keiner Änderung des aktuellen Bebauungsplanentwurfes.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
1.2 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 522/07) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 522/07) und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)
wird die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: "Industriegebiet Baarentelgen Nord", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: "Industriegebiet Baarentelgen Nord", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig