Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/A/2484

 

Herr Winnemöller merkt an, dass der Stadtteilbeirat Altenrheine und Schotthock lange über den Radweg diskutiert habe. Trotz einer Besichtigungsfahrt sei nicht ganz klar geworden, wie die neue Radwegeführung verlaufen werde.

 

Herr Schröer erklärt, dass die Firma Reckers eine neue Anlegestelle am Dortmund-Ems-Kanal plane. Auf Grund dessen müsse dann der Radweg verlegt werden. Anhand von Zeichnungen zeigt Herr Schröer den neuen Verlauf des Radweges.


 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

1.1       Herr Jürgen Deiters, Franz-Bernhard-Straße 240, 48432 Rheine

Zur Niederschrift aufgenommen am 7. Februar 2008

 

Abwägungsempfehlung:

 

Die von Herrn Deiters thematisierte immissionsschutzrechtliche Problematik wurde im Rahmen des Ursprungsbebauungsplanes im Jahre 1980 fachplanerisch behandelt und sachgerecht geklärt. Mit dieser Änderung und Ergänzung werden die seit Jahren geltenden, gewerblich-industriellen Zulässigkeitsbedingungen nicht verändert. Eine umfassende Neubewertung dieses Themas ist auf Grund des hier lediglich modifizierten Erschließungssystems nicht erforderlich. Das Staatliche Umweltamt bzw. das Umweltamt des Kreises Steinfurt, Abteilung Im­missionsschutz hat diesbezüglich keine Bedenken geltend gemacht.

 

Wie damals festgestellt, sind - bezogen auf die Hofstelle und dessen Schutzstatus im Außenbereich - vom Industriegebiet keine unzumutbaren Lärm- und Staub­belästigungen zu erwarten. Immerhin befindet sich der Eisengießereibetrieb der­zeit zulässigerweise mitten im Ortsteil Mesum und die betroffene Hofstelle als Außenbereichsobjekt mehr als 200 m vom künftigen Emittenten entfernt.

 

Zudem wird es hinsichtlich künftiger Erweiterungsabsichten des landwirtschaftli­chen Betriebes gegenüber dem festgesetzten Industriegebiet keine Einschrän­kungen geben. Dementsprechend hat die Landwirtschaftskammer - als Interes­senvertreterin der Landwirte - im aktuellen Verfahren auch keine Bedenken ge­äußert.

 

Demnach wird die Stellungnahme von Herrn Deiters zur Kenntnis genommen, führt allerdings zu keiner Änderung des aktuellen Bebauungsplanentwurfes.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwä­gungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentli­cher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungs­ausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsaus­schusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vor­lage Nr. 522/07) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 522/07) und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfas­sung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Be­lange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)

wird die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: "Industriegebiet Baarentelgen Nord", der Stadt Rheine als Satzung und die Be­gründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129, Kenn­wort: "Industriegebiet Baarentelgen Nord", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig