Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IIA2330

Herr Schröer verweist auf kleine Änderungen, die nach Erstellung der Vorlage in das Ratsinformationssystem „Session“ eingespeist worden seien. Diese Änderungen seien durchweg im Sinne der Anlieger gewesen.

 

Herr Löcken regt an, die Beschlussfassung zu vertagen und zunächst eine Ortsbesichtigung durchzuführen.

 

Es folgt eine Diskussion bezüglich der grundsätzlichen Notwendigkeit zum Ausbau der Straße sowie zur Führung des Radweges.

 

Herr Schröer erläutert die Finanzierung der Maßnahme.

 

Herr Hagemeier beantragt eine Unterbrechung der Sitzung.

 

Die Sitzung wird von 19:20 Uhr bis 19:25 Uhr unterbrochen.

 

Herr Löcken schlägt vor, den Beschluss in der heutigen Sitzung zu fassen und nach erfolgter Ortsbesichtigung im Rat den Satzungsbeschluss ggf. zu ändern.


Beschluss:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Paschenaustraße“ K 68 (vom Elsenweg bis einschl. Flurstück 795/B-Plangrenze) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: „Lambertiring/Paschenaustraße“:

 

Paschenaustraße:

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit einer Geschwindigkeit von

50 km/h vorgesehen.

 

 

a)  Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,75 m bis 7,00 m

 

è     In Bereichen von Einengungen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 4,75 m bis 5,00 m

 

è     Kurvenbereiche:

Herstellung einer Fahrbahnaufweitung in grauem Betonsteinpflaster in einer Breite von max. 2,50 m mit gebundenem Unterbau

 

 

b)  Begrünung

è     Anlegen von Grünbeeten ohne Baumbepflanzung als Fahrbahneinengung in einer Breite von 1,00 m bis 1,35 m

è     Anlegen von Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung im Kurvenbereich

è     Anlegen von Grünstreifen mit Baumbepflanzung

 

c)    Gehweg

è     Pflasterung von ein- bzw. beidseitigen Gehwegen in (1,00 m) 1,65 m bis 2,00 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau

è     Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 9 cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt

 

 

d)  Kombinierter Geh- und Radweg

è     Pflasterung eines komb. Geh- und Radweges in 2,50 m Breite aus wasserdurchlässigem, rotem Pflaster mit Unterbau

 

 

e)  Zufahrten/Einmündungen

è     Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten Grund­stücken und Straßeneinmündungen in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

 

f)    Entwässerung

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation / Vorfluter

 

 

g)  Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von Seitenaufsatzleuchten QSS 151, LPH = 6 m, ausgestattet mit 2x50 Watt

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig