Ein Bürger der Stadt Rheine stellt im Rahmen der Anpassung der Gebührenordnung der Musikschule die Frage, welcher Kostendeckungsgrad bei Kostendeckungsbeitrag I für die Nutzer in der Erwachsenenbildung der Musikschule beabsichtigt werde.

 

Herr Gausmann gibt daraufhin die Information, dass die Verwaltung einen Kostendeckungsgrad i. H. v. 70 % vorschlage.

 

Eine Bürgerin der Stadt Rheine stellt im Rahmen der Anpassung der Gebührenordnung der Musikschule die Frage, wie der Auftrag der Politik an die Verwaltung hinsichtlich der Einsparungen an der Musikschule laute.

 

Herr Gausmann schildert die Entwicklungen hin zur Anpassungen der Gebührenordnung der Musikschule - ausgehend von der Zieldefinition „10 Millionen in 10 Jahren“, welche im Koalitionsvertrag der Fraktionen CDU und Bündis90 / die Grünen niedergelegt ist, bis hin zum konkreten Antrag der CDU-Fraktion zum Haushaltsplan 2018 mit Wirkung zum Haushaltsplan 2019 zur moderaten Erhöhung der Beiträge im Bereich der Erwachsenenbildung an der Musikschule bei gleichbleibenden Beträgen für Kinder und Jugendliche.

 

Eine Bürgerin der Stadt Rheine stellt im Rahmen der Anpassung der Gebührenordnung der Musikschule die Frage, ob und in welchem Ausmaße auch andere kulturelle Einrichtungen von Beitragserhöhungen betroffen seien. Weiterhin wird die Gebührenerhöhung für kinderreiche Familien hinterfragt.

 

Herr Gausmann erklärt, dass die vorgeschlagene Kostenerhöhung für kinderreiche Familien als verhältnismäßig angesehen werde. Weiterhin seien auch bereits die Volkhochschule sowie die Stadtbibliothek untersucht und im Falle der Stadtbibliothek von ähnlichen Gebührenanhebungen erfasst worden.