Herr Dörtelmann erklärt, dass es abwägungsrelevante Einwendungen vom NABU und vom Kampfmittelräumdienst gegeben habe.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass Sie dem Beschluss so folgen können.

 

Herr Bems könne dem Beschluss ebenfalls folgen. 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

2.       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

            öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

2.1     Regionalforstamt Münsterland

            Stellungnahme vom 13.08.2018

 

Abwägungsempfehlung:

 

Im Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist gem. § 5 Abs. 1 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das gesamte Plangebiet bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Diese wird mit der vorliegenden Änderung tlw. in Sondergebiet geändert. Westlich angrenzend an den Änderungsbereich ist eine Fläche für Bahnanlagen und daran anschließend eine große zusammenhängende Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Über die Art der baulichen Nutzung hinaus werden im Flächennutzungsplan keine weiteren Darstellungen, wie z. B. Baufenster, vorgenommen. Insofern können die konkret genannten Abstände zum Wald auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht berücksichtigt werden.

Die Empfehlungen bzgl. der einzuhaltenden Abstände werden daher zur Kenntnis genommen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, die die Planungen konkretisiert, beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

2.2     Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Münsterland

            Stellungnahme vom 08.08.2018

 

Abwägungsempfehlung:

 

Die vorgebrachten Hinweise werden in der verbindlichen Bauleitplanung beachtet. Für die Flächennutzungsplan-Änderung haben sie keine Relevanz.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

2.3     NABU-Kreisverband Steinfurt

            Stellungnahme vom 08.08.2018

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Forderung einer Überarbeitung der Planung wird nicht gefolgt. Zur Abschätzung in wie weit sich die vorliegende Planung nachteilig auf das FFH-Gebiet „Emsaue <MS, ST>“ auswirkt, ist eine FFH-Verträglichkeitsvorstudie erstellt worden. Demnach sind keine erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten. Der Kreis Steinfurt hat mit Stellungnahme vom 06.08.2018 mitgeteilt, dass keine Bedenken und Anregungen zum Verfahren bestehen.

Eine Pufferzone zum NSG „Emsaue“ innerhalb des Geltungsbereiches ist nicht erforderlich, da der Geltungsbereich nicht unmittelbar an das NSG angrenzt. Zudem stellen die westlich außerhalb des Plangebietes stehenden Bäume (Baumreihen, Hecken etc.) eine optische „Barriere“ dar, die die Störeinflüsse deutlich mindern.

Des Weiteren sollen alle Beleuchtungen im Plangebiet stets nach unten ausgerichtet werden und insektenfreundliche Leuchtmittel verwendet werden. Die Annahme, dass etwa das halbe Plangebiet für die Entwicklung einer Nahversorgung ausreicht ist nicht korrekt. Auch bei Baumaßnahme sind bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten (Abstände, Brandschutz, erforderliche Stellplätze, etc.), die wiederum eine gewisse Flächenausstattung erfordern. Außerdem sind städtebauliche und wirtschaftliche Aspekte bei Neubauvorhaben ebenfalls zu berücksichtigen.

Letztlich muss dem Eindruck widersprochen werden, dass es sich bei der hier überplanten Fläche gleichsam um eine bisher baulich unbelastete, naturbelassene Fläche handelt. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die Fläche bereits vollständig als Wohnbaufläche dar. Es ist bereits Bebauung vorhanden und die Landesstraße übt umfassende Wirkungen auf diese Fläche aus.

Aus den vorgenannten Gründen wird die Planung unverändert fortgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

2.4     Bundesnetzagentur

            Stellungnahme vom 16.07.2018

 

Abwägungsempfehlung:

 

Die Hinweise sind bei nachfolgenden Planungen zu berücksichtigen. Für die Flächennutzungsplan-Änderung haben sie keine Relevanz.

Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden max. Gebäudehöhen von 7,5 m bzw. max. Firsthöhen von 11,5 m und 9,75 m über Normalhöhennull festgesetzt. Damit bleibt die Höhenentwicklung der Neubebauung weit unter 20 m.

Die vorhandene Richtfunktrasse ist im Flächennutzungsplan bereits dargestellt und wird entsprechend berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

2.5     Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH

            Stellungnahme vom 07.08.2018

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Bitte wird nachgekommen und die Kap. 6.1.2 und 6.1.3 der Begründung entsprechend

redaktionell angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

2.6     Stadt Rheine, Geoinformation/Kampfmittelräumung

            Stellungnahme vom 16.07.2018

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Die Hinweise werden in der verbindlichen Bauleitplanung beachtet. Für die Flächennutzungsplan-Änderung haben sie keine Relevanz.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.       Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 247/18) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 247/18) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

Ill.     Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Elter Straße / Schlehdornweg“ und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig