Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Dewenter erklärt seine Befangenheit für den Tagesordnungspunkt und verlässt seinen Platz.

 

Herr Dörtelmann führt aus, dass die Verwaltung den Prüfauftrag aus der Juni Sitzung bearbeitet habe und stellt nun das Ergebnis vor.

Die Festsetzung der maximal zulässigen Wohneinheiten kann zur Steuerung der Dichtewerte mit der Grundstücksfläche verknüpft werden, so dass z.B. pro 100 qm Grundstücksfläche eine Wohneinheit festgesetzt werden kann, maximal jedoch nur 5 Wohneinheiten für zulässig erklärt werden. Die rechtliche Prüfung durch die Kanzlei Wolter, Hoppenberg aus Hamm habe zudem ergeben, dass bei einer entsprechenden städtebaulichen Begründung grundsätzlich auch eine kleinteilige räumliche Struktur bei den Festsetzungen möglich sei.

Im Weiteren erläutert Herr Dörtelmann detailliert die Festsetzungen.

 

Herr Doerenkamp zeigt sich erfreut, dass durch die Prüfung des Rechtsanwaltes ein weiteres Steuerungsinstrument gefunden wurde.

 

Herr Bems stimmt dem zu. Verdichten ja, aber gesteuert, halte er für positiv.

 

 


Beschluss:

I.       Entwurfsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine nimmt den Entwurf des Bebauungsplans inklusive Begründung zur Kenntnis und beschließt diesen als Grundlage für das weitere Verfahren.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

II.      Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Aufstellung des Bebauungsplanes wird der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert. Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB kann dieser Bauleitplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.

Demnach erfolgt keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange). Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

III.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74, Kennwort: "Wohngebiet westlich Mathias-Spital", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

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Abstimmungsergebnis:                  einstimmig