Sitzung: 04.09.2018 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Herr Dr. Lüttmann informiert, dass die Umsatzsteuerbescheide für die
Jahre 2010 – 2013 eingetroffen seien. Die Forderung beläuft sich auf 443.329,78
€. Es wurde fristgemäß Einspruch eingelegt. Die Umsatzsteuer habe die Stadt
Rheine der gGmbH erstattet. Nach aktueller Auskunft liege das Verfahren noch
bei der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes. Das Verfahren sei noch nicht in
der gerichtlichen Klagestufe.
Des Weiteren habe nach Absprache mit dem Kämmerer, zwecks Begrenzung der
Zinslast, die Koster Bentlage gGmbH die Umsatzsteuererklärung für die Jahre
2014 – 2017 dahingehend neu ausgestellt, dass die Betriebskostenzuschüsse
umsatzsteuerbar erklärt werden.
Gegen die dann zu erwartenden Steuerbescheide mit Nachforderungen für die
Jahre 2014 – 2017 werde wiederum Einspruch eingelegt werden.
Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass der Sachstand im Juni 2018 dem
Aufsichtsrat und im August 2018 der Gesellschafterversammlung mitgeteilt wurde.
Herr Bonk fragt an, ob sichergestellt sei, dass die Satzung zum Beginn
des Geschäftsbetriebes der eigenbetrieblichen Einrichtung fertig gestellt sei.
Herr Dr. Lüttmann entgegnet, dass das die Satzung zum Beginn des
Geschäftsbetriebes fertig sein soll.