Herr Dr. Lüttmann informiert, dass die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2010 – 2013 eingetroffen seien. Die Forderung beläuft sich auf 443.329,78 €. Es wurde fristgemäß Einspruch eingelegt. Die Umsatzsteuer habe die Stadt Rheine der gGmbH erstattet. Nach aktueller Auskunft liege das Verfahren noch bei der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes. Das Verfahren sei noch nicht in der gerichtlichen Klagestufe.

Des Weiteren habe nach Absprache mit dem Kämmerer, zwecks Begrenzung der Zinslast, die Koster Bentlage gGmbH die Umsatzsteuererklärung für die Jahre 2014 – 2017 dahingehend neu ausgestellt, dass die Betriebskostenzuschüsse umsatzsteuerbar erklärt werden.

Gegen die dann zu erwartenden Steuerbescheide mit Nachforderungen für die Jahre 2014 – 2017 werde wiederum Einspruch eingelegt werden.

Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass der Sachstand im Juni 2018 dem Aufsichtsrat und im August 2018 der Gesellschafterversammlung mitgeteilt wurde.

 

Herr Bonk fragt an, ob sichergestellt sei, dass die Satzung zum Beginn des Geschäftsbetriebes der eigenbetrieblichen Einrichtung fertig gestellt sei.

 

Herr Dr. Lüttmann entgegnet, dass das die Satzung zum Beginn des Geschäftsbetriebes fertig sein soll.