Herr Gausmann informiert, dass weiterhin Zuweisungen von nicht-deutschsprachigen Kindern an die Stadt Rheine erfolgten. Die schulische Unterbringung dieser Kinder sei im weiterführenden Schulbereich schwierig, da die Sprachklassen im Rahmen der Erstförderungen derzeit nahezu vollgelaufen seien. Als weitaus größeres Problem stelle sich jedoch die Anschlussförderung, sprich der integrative Übergang in den Regelunterricht dar, da die maximalen Klassenstärken an den Schulen auch hier fast vollständig ausgereizt seien.

 

Weiterhin sollen nach Aussage der Schulministerin ab dem Schuljahr 2019/2020 Schwerpunktschulen des gemeinsamen Lernens eingerichtet werden. An diesen Schulen, die mit einer erhöhten Anzahl an Inklusionsschülern bestückt würden, werde die maximale Klassenbandbreite für die Sekundarstufe I von 31 auf 25 Kinder heruntergesetzt, womit ca. 40  Schulplätze wegfielen. Dieser Wegfall sei in der derzeitigen Schulstruktur nicht abbildbar. Der Schulausschuss werde sich daher bereits im Januar mit den Zügigkeiten der Sekundarschulen und der Elsa-Brändström-Realschule beschäftigen müssen. 

 

Die Bestimmung der Schwerpunktschulen des gemeinsamen Lernens werde in Abstimmung zwischen Bezirksregierung und Schulträger getroffen.

 

Auf Rückfrage erläutert Herr Gausmann, dass die GL-Schulen in ihrer jetzigen Form bestehen blieben, den definierte Schwerpunktschulen des gemeinsamen Lernens jedoch alle Kinder mit Förderbedarfen im Übergang von Klasse vier zu fünf zugewiesen würden. Es gäbe derzeit weder Infos noch rechtliche Regelung zu den Schwerpunktschulen, sodass die Frage noch ungeklärt sei, ob diese Schulen auch zusätzliche Förderschwerpunkte abdecken müssen.