Herr Kohnen lobt den Einsatz von beträchtlichen Eigenmitteln der Kirchengemeinde St. Konrad und regt an, dieses im Förderbescheid ausdrücklich zu erwähnen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende
Beschlüsse:
1.
Im
Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII wird eine zusätzliche
Gruppenform II im Planungsgebiet rechts der Ems geschaffen, in dem eine
Gruppenform I umgewandelt wird.
2.
Zum
01.08.2019 soll diese Gruppenumwandlung in der Kita St. Konrad, Am Pfarrhaus 6
in 48432 Rheine, umgesetzt werden.
3.
Der
Träger der Kita, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius, Bevergerner Str. 25 in
48429 Rheine, erhält vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen 2019 für die
Gruppenumwandlung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 40.600 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig