Herr van Wüllen erklärt, dass es im Herbst 2016 Gespräche mit der Bezirksregierung gegeben habe, die Zuschussmaßnahme Rahmenplan Innenstadt auf dieses Projekt mit auszudehnen. Somit stehen auch für den Übergangsbereich Bahnhof -  hier: Flächen vor der „Gelbe Passage“ Fördermittel zur Verfügung. Er fasst die markanten Punkte zusammen und erläutert anhand von Lageplänen und Beispielfotos die Ausbauplanung, Kostenverteilung und Eigentumsverhältnisse. Er weist darauf hin, dass die „Gelbe Passage“ im Teileigentum der direkten Anlieger sei und die Stadt Rheine nur ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für den Bereich habe.

 

Herr Radau erklärt, dass die 36 Fahrradbügel, die für den Vorplatz geplant seien, nicht ausreichen, um 130 – 150 Fahrräder in den Griff zu bekommen.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass das Thema bekannt sei und man ergänzende Maßnahmen diskutiert habe. Man werde aber nicht umhinkommen, dort auch weiter ordnungsrechtliche Überprüfungen durchzuführen. Er erklärt, dass die Bereitstellung von Fahrradabstellmöglichkeiten eine strukturelle Aufgabe sei, die in der Innenstadt insgesamt und nicht nur punktuell an dieser Stelle gelöst werden könne.

 

Herr Meier erklärt zum Lageplan, dass wenn er aus Richtung Bahnhof kommend in die Bahnhofstraße gehe und dann Richtung Verkehrsverein möchte, auf dem Bürgersteig keine Pflasterung sei, die ihn erkennen lasse, wo die Straße beginne. Weiter ist ein Auffangstreifen vor dem Haus nicht notwendig, da kurze Zeit später die Leitlinie beginne. Er erklärt, dass die Leitlinien auf dem Plan nicht mit Stegen gekennzeichnet seien. Weiter möchte Herr Meier wissen, ob die Fahrradständer incl. abgestellter Fahrräder genügend Abstand zur Leitlinie haben und ob die geplanten Bäume genügend Erde im Wurzelbereich haben, um gut anzugehen. Herr Meier weist auf vier Punkte im Lageplan hin, die evtl. eine Noppenplatte sein könnte und möchte wissen, was diese Zeichen im Plan zu bedeuten haben.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass der Bestand des Leitsystems an der Bahnhofstraße in den Plan eingezeichnet wurde. Er gehe davon aus, dass der geforderte Abstand zur Leitlinie von der TBR berücksichtigt wurde. Weiter erklärt er, dass die Bäume mit einem entsprechenden Unterbau gepflanzt, aber nicht mehr im Rahmen eines Hochbeetes angelegt werden. Es sei Ziel unterhalb der Bäume Flächen zu schaffen, wo man auch gehen und sein Fahrrad schieben könne.

 

Herr Roling erklärt, dass im Plan der Bestand des taktilen Leitsystems übernommen worden sei. Er werde mit Frau Althaus noch sprechen, um die Fragen zu klären und den Plan ggf. entsprechend anzupassen. Was die Bedeutung der vier Punkte auf dem Plan betreffe, nehme er zur Beantwortung mit.

 

Herr Dr. Konietzko möchte wissen, wie die Entwässerung in dem Bereich vorgesehen sei. Er denke da an die Hochwasserereignisse, wo das Wasser bis in die Bahnhofstraße gestanden habe.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass man in tieferliegenden Planungen für eine Lösung bezüglich der Hochwasserereignisse sei. Er erklärt, dass es diese Woche einen Termin gegeben habe, in dem vorgestellt wurde, an welchen Stellen man Verbesserungen in den nächsten Jahren vornehmen müsse. Er erklärt, dass diese Fläche jetzt versiegelt und auch später versiegelt sei und somit keinen Unterschied zu nachher mache.

 

Herr Weßling erklärt, dass bezüglich der Regenereignisse noch kanaltechnische Arbeiten im Ringbereich notwendig wären. Falls in dem überplanten Bereich noch kanaltechnische Arbeiten notwendig seien, sollten diese parallel laufen.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die Entlastung der Bahnhofstraße durch einen Entlastungskanal zur Ems Richtung Elperstiege erfolgen  müsse. Dieser müsse auch über den Kardinal-Galen-Ring gelegt werden, wobei man im Bereich der Fahrbahn arbeiten werde. Diese Maßnahme sei mittelfristig angedacht, wobei man aber baulich keinen Zusammenhang mit dieser Maßnahme sehe.

 

Herr Wenker fragt, ob man darüber nachgedacht habe, anstelle von Gussasphalt Walzasphalt zu verwenden.

 

Herr Roling erklärt, dass Gussasphalt in seiner Konsistenz wesentlich dichter, hohlraumfrei und gleichmäßiger aufbringbar sei. Wichtig sei, dass die Ausführung durch entsprechende Fachfirmen durchgeführt werde.

 

 


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf für die Neugestaltung der Flächen des „Vorplatzes“ der „Gelben Passage“ als Teilmaßnahme der Maßnahme C 5 „Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof Fußgängerzone“ des Rahmenplanes Innenstadt zur Kenntnis.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt die Offenlage des Ausbauentwurfes für die Neugestaltung der Flächen des „Vorplatzes“ der „Gelben Passage“ als Teilmaßnahme der Maßnahme C 5 „Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof Fußgängerzone“ des Rahmenplanes Innenstadt in den Diensträumen der Stadtplanung im 4. OG des neuen Rathauses. Die Offenlage steht unter dem Vorbehalt, dass die betroffenen Teileigentümer bzw. Erbpachtnehmer der Maßnahme zustimmen und sich vertraglich zur anteiligen Kostenübernahme der nicht förderfähigen Aufwendungen verpflichten.

 

3.         Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, mit den Teileigentümern bzw. Erbpachtnehmern der von der Maßnahme betroffenen Teilflächen eine Beteiligung an den nicht förderfähigen Kostenanteilen in dieser Maßnahme auszuhandeln und die erforderlichen Vertragsregelungen zu treffen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig