Herr Dr. Lüttmann
gibt zu Beginn einen kurzen Rückblick auf den bisherigen Prozess. In diesem
Zusammenhang führt er aus, dass die unter 2c vorgeschlagene Stelle eine
sinnvolle Maßnahme sei, diese aber langfristig im Zusammenhang mit der weiteren
Umsetzung von Maßnahmen des Kulturentwicklungsplanes betrachtet werden müsse.
Herr Tuchmann
berichtet, dass er nun gemeinsam mit der Verwaltung die weiteren Elemente des
Kulturentwicklungsplanes (Dokumentation, Maßnahmenkatalog und
Maßnahmenbewertung) ausarbeiten wird.
Anschließend
erläutert Herr Toczkowski den Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines
Haushaltsansatzes in Höhe von 50.000 für den Gründungsprozess der
Jugendkunstschule (vgl. Anlage).
In der
anschließenden Diskussion wird deutlich, dass alle Fraktionen grundsätzlich der
Idee einer Jugendkunstschule in Rheine zustimmen. Hierzu wird auch die
deutliche Forderung erhoben, die Jugendkunstschule nicht am Bedarf und den
Interessen der Jugendlichen vorbei zu planen.
Da der Antrag der
SPD-Fraktion zu einer Ausweitung des Haushaltes führen würde, wird einstimmig
beschlossen, diesen Antrag im HFA zu beraten. Die Verwaltung wird beauftragt,
hierzu eine Vorlage zu fertigen.
Beschluss:
1.
Der Kulturausschuss beschließt den als
Anlage (zu dieser Vorlage) beigefügten „Handlungsleitfaden Kultur“ als ersten
Baustein zum Kulturentwicklungsplan Rheine.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der
Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wie
folgt vorzugehen:
a)
Die im Handlungsleitfaden
vorgeschlagene, kurzfristig umzusetzende Maßnahme („Etablierung und
Organisation einer jährlichen, an kulturellen Sachthemen orientierte
Veranstaltung“) wird unter dem Titel „Rheiner Kulturgespräch“ fortgesetzt.
b)
Die im Handlungsleitfaden
vorgeschlagene, mittelfristig umzusetzende Maßnahme (Planung und Betrieb einer
Kulturinstitution für junge Menschen) soll von der Verwaltung geprüft werden
mit dem Ziel, die Grundlagen für den Betrieb einer Jugendkunstschule in Rheine
in 2019 zu erarbeiten und Umsetzungsvorschläge zu den Haushaltsplanberatungen
für das Jahr 2020 zu präsentieren.
c) Die im Handlungsleitfaden vorgeschlagene, langfristig umzusetzende Maßnahme („Stärkung des für die Kultur zuständigen Bereiches in der städtischen Verwaltung, verbunden mit der Schaffung einer zusätzlichen Fachkraft“) wird von der Verwaltung zunächst zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig