Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der operative Geschäftsbetrieb der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH ist soweit möglich zum Stichtag 31.12.2018, zwecks Fortführung durch einen städtischen Eigenbetrieb, an die Stadt Rheine zu übertragen.

Rechtsverhältnisse, welche nicht übertragen werden können, sind schnellstmöglich zu lösen. Ausgenommen sind Rechtsverhältnisse, welche sich aus den satzungsgemäßen oder gesetzlichen Mindestanforderungen der ruhenden Gesellschaft ergeben.

Forderungen und Verbindlichkeiten, deren Erfüllungszeitpunkte vor dem 01.01.2019 liegen, verbleiben in der Gesellschaft. Forderungen und Verbindlichkeiten, deren Erfüllungszeitpunkte nach dem 31.12.2018 liegen, gehen an den Eigenbetrieb der Stadt Rheine über.

 

2.      Die Betriebsmittel der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH sind zum Stichtag 31.12.2018 an die Stadt Rheine zwecks Fortführung des Betriebes zu veräußern. Als Verkaufswert wird der Buchwert gemäß Anlageverzeichnis zum Bilanzstichtag 31.12.2018 festgelegt.
Die Veräußerung ist in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig