Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage
gGmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der
operative Geschäftsbetrieb der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage
gGmbH ist soweit möglich zum Stichtag 31.12.2018, zwecks Fortführung durch
einen städtischen Eigenbetrieb, an die Stadt Rheine zu übertragen.
Rechtsverhältnisse, welche nicht übertragen werden können, sind
schnellstmöglich zu lösen. Ausgenommen sind Rechtsverhältnisse, welche sich aus
den satzungsgemäßen oder gesetzlichen Mindestanforderungen der ruhenden
Gesellschaft ergeben.
Forderungen und Verbindlichkeiten, deren Erfüllungszeitpunkte vor dem
01.01.2019 liegen, verbleiben in der Gesellschaft. Forderungen und
Verbindlichkeiten, deren Erfüllungszeitpunkte nach dem 31.12.2018 liegen, gehen
an den Eigenbetrieb der Stadt Rheine über.
2.
Die
Betriebsmittel der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH sind zum
Stichtag 31.12.2018 an die Stadt Rheine zwecks Fortführung des Betriebes zu
veräußern. Als Verkaufswert wird der Buchwert gemäß Anlageverzeichnis zum
Bilanzstichtag 31.12.2018 festgelegt.
Die Veräußerung ist in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig