Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine weist den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR (TBR AÖR)
gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 06.12.2018 die
„Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren -
Abwasser-Beitrags- und –Gebührensatzung -“ zu beschließen
Abstimmungsergebnis: einstimmig