Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass mit dem Bau des Hallenbades möglichst zeitnah begonnen werden soll. Eine mögliche Förderung solle hierdurch aber nicht gefährdet werden.

Bezüglich möglicher Förderprogramme erklärt er, dass ein angekündigtes  Landesprogramm („Moderne Sportstätten 2022“) nicht für Kommunen zugänglich sein wird.

Eine Landesförderung sei auch über das Investitionspaket „Soziale Integration im Quartier“ denkbar. Aus diesem Investitionspaket sollen im nächsten Jahr auch Fördermittel für das Begegnungszentrum Dorenkamp beantragt werden. Ein Konkurrenzantrag hierzu werde als nicht zielführend angesehen.

Der Fokus liege daher weiterhin auf das bereits bekannte Bundesförderungsprogramm. Sollte sich eine Möglichkeit ergeben, werden zusätzlich zur Bundesförderung auch Landesfördermittel beantragt.

 

Herr Brauer erkundigt sich, in welchem zeitlichen Umfang eine Verzögerung ausfallen würde.

Herr Dr. Schulte-de Groot teilt mit, dass von einer Verzögerung um ein Jahr auszugehen sei.

 

Herr Weßling fragt, ob mögliche Baukostensteigerungen höher ausfallen könnten, als die potenzielle Förderung.

Herr Dr. Schulte-de Groot erklärt, dass hierüber keine seriöse Prognose abgegeben werden könne.

 

Herr Ortel weist darauf hin, dass hier eine Risikoabschätzung vorzunehmen sei, mit welcher Wahrscheinlichkeit bzw. mit welchen Tendenzen dieses oder jenes Szenario eintrete.

 

Herr Hachmann möchte wissen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Stadt Rheine überhaupt Fördermittel bekomme, da das Vorhaben (Neubau) nicht 100 %ig in die Förderbedingungen (Sanierung) passe.

Herr Dr. Vennekötter stimmt Herrn Hachmann zu, dass das Vorhaben nicht exakt zum Förderprogramm passe, aber auch nicht ausgenommen sei. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit sei, könne er nicht beziffern.

 

Herr Weßling weist darauf hin, dass eine Verzögerung um ein Jahr eine Neukalkulation bedeuten würde.

 

Herr Brunsch fragt, wie hoch die Förderung ausfallen könnte.

Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass die potenzielle Förderhöhe maximal 4 Millionen Euro betrage.

 

Herr Hachmann und Herr Ortel erklären, dass man nicht auf die Möglichkeit einer Förderung, im besten Fall in Höhe von 4 Millionen Euro, verzichten könne.

Herr Krümpel teilt diese Auffassung.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Die Ausschreibungen durch die Rheiner Bäder GmbH werden erst nach Entscheidung über den Förderantrag zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet (frühestens Sommer 2019).

 

2.      Sofern der Fördergeber die förderrechtliche Unbedenklichkeit erklärt, kann alternativ zu 1. die Ausschreibung durch die Rheiner Bäder GmbH für den 1. Bauabschnitt gestartet werden. In diesem Fall wird die Verwaltung beauftragt, die zum 31.8. eingereichte Projektskizze zurückzuziehen und bis zum 19.12.2018 eine Projektskizze ausschließlich für den 2. Bauabschnitt zum Bundesprogramm einzureichen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig