Beschluss:

 

1.       Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 3b zu der Vorlage beigefügte Neufassung der Sportförderrichtlinien mit Wirkung zum 1. Januar 2019.

 

2.       Der Rat der Stadt Rheine beschließt, mit den betroffenen Sportvereinen auf Grundlage der Neufassung der Sportförderrichtlinien den als Anlage 4 zu der Vorlage beigefügten Vertrag abzuschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig