Das Ministerium für Bildung und Schule NRW hat in einem neuen Erlass die Eckpunkte der Zukunft der Inklusion im weiterführenden Schulbereich festgelegt. In diesem Kontext würden, wie Herr Gausmann im letzten SA bereits informierte, Schwerpunktschulen des gemeinsamen Lernens eingerichtet werden. Diese Schulen verfügten dann lediglich noch über eine Klassenbandbreite von 25 Kindern. Die Einrichtung dieser Schwerpunktschulen setze das Vorliegen sowohl der sächlichen als auch personellen Rahmenbedingungen für die Inklusion voraus.

 

Der Schulträger sei nunmehr seitens der Bezirksregierung angefragt worden, wie sich das gemeinsame Lernen im weiterführenden Schulbereich in Rheine standortmäßig gestalten könne. Eine Entscheidung fälle in dieser Angelegenheit jedoch ausschließlich die Bezirksregierung. Der Schulträger könne seine Zustimmung dabei lediglich verweigern, wenn die sächlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des gemeinsamen Lernens nicht mit verträglichem Aufwand hergestellt werden könnten.

 

Derzeit seien im weiterführenden Schulbereich gegenwärtig vier GL-Schulen vorhanden, die Euregio-Gesamtschule, die Sekundarschulen sowie das Kopernikus-Gymnasium. Letzteres werde perspektivisch seinen Status als GL-Schule verlieren, da Gymnasien diesen lediglich behielten, wenn in der Vergangenheit bereits in ausreichendem Maße GL-Angebote vorgehalten wurden. Konkret bedeutet dies, dass mindesten drei GL-Schüler/ innen pro Eingangsklasse zugewiesen worden sein müssten, was beim Kopernikus-Gymnasium nicht der Fall war.

 

Seites des Schulträgers würden zukünftig weiterhin die beiden Sekundarschulen als GL-Schulen gesehen, was den Vorteil besserer personeller Ausstattung böte. An der Euregio-Gesamtschule wiederum würden durch eine Benennung als Schwerpunktschule und die damit einhergehende Reduzierung der Klassenbandbreite im Bereich der Eingangsklassen ca. 25 Plätze wegfallen, was bei einem gegenwärtig bereits bestehenden Anmeldeüberhang i. H. v. 30 – 50 Schülerinnen und Schülern ein Schritt in die falsche Richtung sei. Weiterhin führe die Bezirksregierung ins Feld, dass durch die beschriebene Verringerung von Schulplätzen die Gefahr bestände, dass an der Euregio-Gesamtschule perspektivisch keine genehmigungsfähige Oberstufe mehr gebildet werden könne, wodurch die Schule automatisch zur Sekundarschule umgewandelt würde. Da ein Ausbau der Euregio-Gesamtschule zur Anhebung der Zügigkeiten baulich wie räumlich nicht möglich sei, sollte von einer Benennung als Schwerpunktschule Abstand genommen werden.

 

Stattdessen wird vorgeschlagen die Elsa-Brändström-Realschule als GL-Schule zu entwickeln. Dies sei jedoch aus verschiedenen Gründen nicht zum 01. August 2019 hin umsetzbar. Erstes bestände noch ein Beschluss des Schulausschusses, der die  Zügigkeit in der Eingangsstufe der Realschule auf vier begrenze. Damit würden hier, trotz den bereits jetzt vorliegenden Anmeldeüberhängen ca. 20 Schulplätze wegfallen. Es müsste daher eine Erhöhung der Zügigkeit vorgenommen werden, für die jedoch zweitens derzeit nicht die räumlichen Rahmenbedingungen beständen. Diese würden in einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, die sich gegenwärtig in der Ausarbeitung befände. Drittens, und dieser Grund gelte für alle GL-Schulen, sei eine Rahmenbedingung für die Einrichtung die Ausstattung mit entsprechenden Personal. Bei gegenwärtigen ca. 3.000 fehlenden Sonderschulpädagogen in NRW sei dieser Punkt gegenwärtig fraglich. Die Entscheidung hierüber obliege jedoch der oberen Schulaufsichtsbehörde

 

Die Fraktionen geben in verschiedenen Redebeiträgen die Rückmeldung, dass eine Information der Politik durch die Stadtverwaltung anstatt durch die Lokalpresse wünschenswert gewesen wäre und das Vorgehen des Ministeriums zu kurzfristig sei, da die Vorbereitung echter Inklusion mehr Zeit bedürfe. Weiterhin zeigten sich die Fraktionen erleichtert, dass alle Rahmenbedingungen nicht bereits zum 01. August 2018 geschaffen sein müssten, wiesen jedoch dennoch darauf hin, dass auch eine Umsetzung zu 2020 einen erheblichen zeitlichen Druck mit sich bringe.