Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass die
Rechnungslegung der Einrichtung nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der
Gemeindeordnung NRW, der Gemeindehaushaltsordnung NRW sowie den in diesem
Zusammenhang geltenden Vorschriften erfolgt. Die Anwendung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements nach § 19 Eigenbetriebsverordnung NRW wird für verbindlich
erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass das für die Aufgabenerledigung benötigte Vermögen einerseits gemäß dem als Anlage 2 beigefügten Ausgliederungsbericht in das Sondervermögen der Einrichtung ausgegliedert wird. Andererseits wird das zur Fortführung des Geschäftsbetriebes benötigte Vermögen der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH (Kloster gGmbH) zum Buchwert von 46.086,00 € am 31.12.2018 erworben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Der Rat der Stadt Rheine beschließt, der Einrichtung im Zuge der Errichtung 48.600,96 € als liquide Mittel zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig