Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt mit sofortiger Wirkung die Ziffer 7.8 der Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Rheine für die Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII wie folgt neu zu fassen:

 

 

7.8 Vertretung

 

In den Fällen, in denen eine individuelle Vertretungsregelung zwischen den Tagespflegepersonen nicht möglich ist, weil die Höchstgrenze von 5 gleichzeitig zu betreuenden Kindern erreicht ist, werden im erforderlichen Maße Vertretungskräfte eingesetzt.

 

Die Tätigkeit der Vertretungskräfte setzt sich aus Bereitschaftsdienst, Kooperationspflege mit Tagespflegepersonen, Eltern und Kindern, sowie der eigentlichen Vertretung zusammen.

 

Der Bereitschaftsdienst und die Kooperationspflege werden in dem Maße vergütet, den eine qualifizierte Kindertagespflegeperson für die Betreuung eines Kindes mit 25 Wochenstunden erhalten würde. Geht in einem Einzelfall die tatsächliche Vertretung über 25 Wochenstunden hinaus, wird monatsweise spitz abgerechnet.

 

 


Abstimmungsergebnis:                            einstimmig