Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Auf Nachfrage erklärt Frau Wiggers, dass diese Regelung nicht für die Kindermatinee zutreffend ist.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit der Stadt Rheine“ (kursiven Textpassagen) zu aktualisieren.

 

VI. Projekte im Rahmen der Jugendarbeit

 

1.  Zuwendungszweck

 

Die Träger der Jugendarbeit sollen gefördert werden, wenn sie aktuelle Themen der Jugendarbeit, neue methodische Ansätze und innovative Projekte praktisch erproben wollen und damit neue Perspektiven für ihre regelmäßige Arbeit entwickeln.

In Einzelfällen können erprobte Kinder- und Jugendprojekte, die sich verstetigt haben, jährlich gefördert werden.

 

Zu diesen Themen gehören beispielsweise:

 

-   interkulturelle Jugendarbeit

-   Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen

-   Projekte der Mädchen- und Jungenarbeit

-   Integration von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung

-   besonders bewährte Kinder- und Jugendprojekte

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                            einstimmig