Auf Nachfrage erklärt Frau Wiggers, dass diese Regelung nicht für die Kindermatinee zutreffend ist.
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die „Richtlinien zur Förderung freier
gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit der Stadt Rheine“ (kursiven
Textpassagen) zu aktualisieren.
VI.
Projekte im Rahmen der Jugendarbeit
1.
Zuwendungszweck
Die
Träger der Jugendarbeit sollen gefördert werden, wenn sie aktuelle Themen der
Jugendarbeit, neue methodische Ansätze und innovative Projekte praktisch
erproben wollen und damit neue Perspektiven für ihre regelmäßige Arbeit
entwickeln.
In Einzelfällen können erprobte Kinder- und Jugendprojekte, die sich
verstetigt haben, jährlich gefördert werden.
Zu
diesen Themen gehören beispielsweise:
- interkulturelle Jugendarbeit
- Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen
- Projekte der Mädchen- und Jungenarbeit
- Integration von Kindern und Jugendlichen mit und
ohne Behinderung
- besonders bewährte Kinder- und
Jugendprojekte
Abstimmungsergebnis: einstimmig