Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Herr Hülsbusch erklärt sich zu Beginn der Diskussion für befangen; Frau Floyd-Wenke erklärt, sich an der Abstimmung nicht zu beteiligen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitgliedern erklärt Herr Gausmann, dass es sich um nicht um ausschreibungspflichtige Leistungen im Sinne der Bestimmungen des SGB VIII handelt.

 

Eine Zusammenarbeit mit konfessionslosen Trägern ist nahezu unmöglich, da die  Drittmittel seitens des Landes an den Caritasverband gebunden seien. Bei einer Zusammenarbeit mit anderen Trägern würden diesen Trägern Mittel zur Refinanzierung fehlen, was in der Konsequenz sehr viel höhere Kosten verursachen würde.

 

Eine Wahlfreiheit des Klienten sei in Einzelvereinbarungen im Rahmen von Fachleistungsstunden bei Bedarf möglich.

 

Herr Jüttner von der Gathen merkt an, dass die Leistungsbeschreibungen aufgrund der Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren erstellt und modifiziert wurden.

 

Herr Dörnhoff merkt an, dass in diesen Aufgabenfeldern langfristige Verträge üblich sind, mit dem Vorteil, dass auf entsprechende Kompetenzen und Erfahrungen zurückgegriffen werden kann.

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Caritasverband Rheine e. V. vertragliche Verhandlungen im Aufgabenbereich der Jugendhilfeleistungen im Produktbereich „Förderung der Erziehung junger Menschen und Familien“ zu führen und mit Wirkung zum 01.01.2019 mit nachfolgend aufgeführten Stellenanteilen und Förderquoten zum Abschluss zu bringen.

 

1. Erziehungsberatungsstelle                                                                  11           Stellenanteile (inkl. 2 Sekr.)

                                                                                                              90%       Förderquote

 

2. Jugendberatung / Jugendsozialarbeit                              1,5         Stellenanteile

                                                                                                              90%       Förderquote

 

3. Maßnahmen der frühen Hilfen                                           1,75       Stellenanteile

                                                                                                              93%       Förderquote

    

 

4. Kur- und Erholungswesen (inkl. Stadtranderh.)          0,5         Stellenanteile

                                                                                                              50%       Förderquote

 

  1. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die vertragliche Regelung so zu fixieren, dass der Vertragspartner zweckgebundene Drittmittel anderer öffentlicher Leistungsträger zu beantragen und in Anspruch zu nehmen hat, und diese bei der Berechnung der Zuwendungen zu berücksichtigen sind.

 

  1. Darüber hinaus ist vertraglich die Höhe der Sach- und Gemeinkosten mit 20% der Personalkosten auf der Basis des jeweils aktuellen KGST-Tabellenwertes eines Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppe SuE 12 (derzeit 13.440,-€) anteilig zu vereinbaren

 

  1. Die Vertragslaufzeit soll den Zeitraum 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 betragen. Eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund vor dem 31.12.2020 soll nicht vorgesehen werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                            einstimmig bei einer Enthaltung,