Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/1070


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Paschenau-straße“ K 68 (vom Elsenweg bis einschl. Flurstück 795/B-Plangrenze) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: „Lambertiring/Paschenaustraße“:

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der „Paschenaustraße“ K 68

(vom Elsenweg bis einschl. Flurstück 795/B-Plangrenze)

vom ___________________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV.NRW S.380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 29. April 2008 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Paschenaustraße“ K 68 (vom Elsenweg bis einschl. Flurstück 795/B-Plan-grenze) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: „Lambertiring/Paschenaustra­ße“, erlassen:

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

 

1.        Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt und Pflaster in den aufgeweiteten Kurven

 

2.        Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten

-      einseitig vom Elsenweg bis Stichweg Paschenaustraße und von nördlicher Barbarastraße bis Ausbauende

-      beidseitig vom Stichweg Paschenaustraße bis nördl. Barbarastraße      

3.        Kombinierter Geh- und Radweg mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster, einseitig von nördl. Barbarastraße bis einschließl. Flurstück 795 (Ausbauende)

 

4.        Grünbeete mit und ohne Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation/ bzw. Vorfluter

 

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           einstimmig