Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Gausmann merkt an, dass auf Seite 3 (Mitte) in der Vorlage aufgeführt sei, dass von 470 zweijährigen Kindern 403 eine Zusage erhalten habe; diese Zahl sei falsch, es sind definitiv 407 Kinder.

 

Zudem arbeitet das Jugendamt an einer Überarbeitung der Richtlinien für die Spielgruppen. Es wurden bereits intensive Gespräche mit allen Anbietern von spielgruppen geführt. Ziel des Jugendamtes ist es, die Spielgruppenrichtlinie unter Beibehaltung von Kindeswohlinteressen zu öffnen, um potentiell mehr Eltern an die Spielgruppen heranzuführen. Vermutlich im Juni wird es hierzu eine Vorlage geben.

 

Herr Gausmann weist darauf hin, dass sich seit der Veröffentlichung der Vorlage noch Änderungsbedarf an den Belegungszahlen ergeben habe. Herr Gausmann liest die Änderungen für das Protokoll vor, damit sie im Rahmen des Beschlusses erfasst werden:

 

Kita Kinderland Nienbergstraße             Gruppenform I b für Ü3               + 1 Kind

 

Frau Hauschild fragt an, inwieweit man aktiv auf Arbeitgeber zugehe mit der Fragestellung, inwieweit man dort vor dem Hintergrund von Randzeitenbetreuung bereit sei, eigene Kitas einzurichten. Herr Gausmann merkt an, dass eine entsprechende Nachfrage vor 2 oder 3 Jahren erfolglos verlaufen sei.

 

Frau Hauschild regt dringendst an, eine entsprechende Bedarfsermittlung von Randzeitenbetreuung durch Nachfrage bei der Elternschaft (und nicht nur bei den Arbeitgebern) zu machen.

 

Frau Reinke fragt nach, wie die Planungen für die Kita St. Maria Heimsuchung in Hauenhorst nach Abbau des mobilen Raumsystems in 2 Jahren aussehen.

Herr Gausmann informiert, dass seitens der Verwaltung die Notwendigkeit für die dauerhafte Einrichtung einer 4. Gruppe gesehen wird; derzeit sei man in Gesprächen mit der Gemeinde.

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Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2019/2020 zu.

 

  1. Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2019/20 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.

 

4.      Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:                             einstimmig