I/B/0000
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine erhebt im Rahmen der Anhörung nach § 2 (1) Gutachterausschussverordnung NRW keine Bedenken gegen die von der Bezirksregierung Münster beabsichtigte Wieder- bzw. Neubestellung der in der Vorlage genannten Personen zu Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Rheine.
Abstimmungsergebnis: einstimmig