Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, die Bergeshöveder Straße, im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 178, Flurstück 297, einzuziehen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung der Verkehrsfläche vorliegen und eine Verkehrsbedeutung künftig nicht mehr gegeben ist.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird hiermit eingeleitet.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig