Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 1

Herr Dr. Vennekötter verweist auf die Vorlage.

 

Herr Weßling erklärt, dass die Mitglieder der SPD-Fraktion das Thema noch einmal besprochen und festgestellt haben, dass den Bürgern zu Beginn der Vermarktung weitaus niedrigere Beiträge in Aussicht gestellt worden seien, als sie heute gefordert werden. Aus Sicht der SPD-Mitglieder müsse man mit den Beiträgen und Preisen rechnen, welche man den Bürgern damals in Aussicht gestellt habe.

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass man bei allem Verständnis für die Betroffenen und den damals genannten Preisen, man gesetzlich gebunden sei, für die Berechnung der Beiträge die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Man könne nicht hingehen und den Preis eigenständig bestimmen, da das Baugesetzbuch die Grundlage für die Abrechnung sei. Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass man im Rahmen des Gesetzes abrechnen müsse und nur die Möglichkeit über die Bewilligung von Ratenzahlungen habe, um die Anwohner zu entlasten.

 

Herr Dr. Konietzko möchte wissen, was der Hintergrund für den damaligen Preis gewesen sei und wie es passieren könne, dass der Preis im Laufe der Zeit nicht angepasst wurde.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die Steigerung von 13,00 Euro auf 29,00 Euro insbesondere mit der Preisentwicklung des Baumarktes zusammen hänge. Vor ca. 10 Jahren sei es durchaus üblich gewesen, die Preise für Bauland und Straßenerschließung von verschiedenen Stellen der Verwaltung immer als Ca.-Preise zu nennen, was damals auch in der Höhe annähernd zutraf. Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass aber von der Verwaltung versäumt wurde, das Schild abzubauen. Nach heutigem Verfahren dürfen Auskünfte zu diesem Thema nur noch von der Bauverwaltung gegeben werden, wobei dies nur aussagekräftig ein Jahr vor Beginn der Baumaßnahme geschehen könne.

 

Herr Lenz erklärt, dass auch die Mitglieder der CDU die Situation bedauern und dies einer der Altfälle ist, der gerade für die Anwohner sehr schmerzhaft sei. Er erklärt, dass  die Mitglieder der CDU von Anwohnern angeschrieben worden seien, dass die Verwaltung zu diesem Thema auf die Politik verwiesen hätte. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass hier nicht die kommunale Politik sondern die Landes- und Bundespolitik ausschlaggebend sei, wenn Veränderungen herbeigeführt werden sollen.

 

Herr Brauer weist noch einmal darauf hin, dass man seitens der Kommunalpolitik überhaupt keinen Spielraum habe, um andere Rahmenbedingungen außerhalb des Bundesbaugesetzes zu schaffen. Er erklärt, dass es heute um den Abwägungsbeschluss für die Maßnahme gehe, aber über die Fragen von Kosten und Umlage nicht diskutiert werden könne.

 

Herr Dr. Vennekötter stimmt den Aussagen von Herrn Brauer zu.

 

Frau Schauer weist darauf hin, dass, wenn z. B. eine Deckelung auf 13,00 Euro beschlossen würde, der Bürgermeister den Beschluss beanstanden müsste, da dieser nicht rechtmäßig sei.

 


Beschluss:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:     Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße Im Lied von südliche Grenze Im Lied Nr. 8 bis Nahrodder Straße:

 

 

A.        Im Lied von südliche Grenze Im Lied Nr. 8 bis Nahrodder Straße

 

Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

a)   Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 6,0 m bis 6,50 m

è     In Bereichen von Einengungen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 4,0 m

 

b)    Begrünung

è     Anlegen von Grünbeeten z. T. mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

c)   Gehweg

è     Pflasterung von plattierten Gehwegen in einer Breite von 1,70 m bis 3,75 m

 

d)   Zufahrten/ Einmündungen

è     Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

e)   Entwässerung

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation

 

f)    Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von Leuchten mit einer LPH von 6 m

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich beschlossen mit

                                                         2 Nein-Stimmen

                                                         1 Enthaltung