Herr Gausmann berichtet, dass insgesamt 540 Klassenräume in Rheine digital ausgestattet werden sollen. Aktuell seien elektronische Tafeln und jeweils ein Kassensatz Tablets je Schule ausgeschrieben. Es wurde bei der Ausschreibung beachtet, dass keine Fördermittel aus dem Digitalpakt gefährdet werden. Sobald die Vereinbarung zwischen Bund und Land vorliege und die Mittel damit abrufbar sind, werden weitere Beschaffungen vorgenommen. Die geschätzte Höhe der Fördermittel beträgt 4-5 Mio. Euro für die Stadt Rheine.

Auf Nachfrage erläutert Herr Gausmann, dass der Medienentwicklungsplan der Stadt die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit des Digitalpakts erfülle. Die jeweilige Umsetzung an den Schulen, die keine Voraussetzungen für den Digitalpakt darstelle, müsse von diesen geplant werden.

Es werde, wie auch bei den vorherigen Fördermaßnahmen, darauf geachtet, dass alle zur Verfügung stehenden Fördermittel in Anspruch genommen werden können. 

Herr Gausmann berichtet, dass neben der sachlichen Ausstattung auch die personelle Infrastruktur verbessert werden solle. Dazu werde ab dem 01. August 2019 ein/e Auszubildende/r zur/m Fachinformatiker/in die Systemadministratoren der Schulen unterstützen. Zusätzlich solle noch ein/e zusätzliche/r Mitarbeiter/in die beiden aktuellen Systemadministratoren unterstützen. Auf Anfrage erläutert Herr Gausmann, dass geprüft werde, ob eine Einstellung einer zusätzlichen Kraft ebenfalls zum 01. August 2019 möglich wäre. Aktuell werden die Systemadministratoren durch Schüler des Berufskollegs unterstützt.

Herr Gausmann betont, dass auch die analogen Mittel weiter berücksichtigt werden müssen, da das ausschließliche digitale Lernen nicht zielführend sei. Die Herausforderung, eine effiziente Kombination aus digitalen und analogen Medien zu schaffen, müsse bewältigt werden.

Um eine optimale Nutzung der digitalen Mittel gewährleisten zu können, soll an der VHS ab dem Wintersemester ein schulspezifisches Fortbildungsangebot im Umgang mit elektronischen Tafeln für die Lehrer/innen durch die Stadt bereitgestellt werden. Auch wenn Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer/innen nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen, sehe man hier den einen entsprechenden Nutzen und werde sie deshalb anbieten.

 

Herr Meer informiert, dass die Gymnasien im Zuge der Einführung des G9 die Kernlehrpläne angepasst werden. In dem Zuge werde die konkrete Nutzung der Tablets für den Unterricht geregelt. Dadurch soll erkennbar sein, welche digitalen Kompetenzen in welchem Unterrichtsfach vermittelt werden sollen. Die Nutzungszeiten können somit klar definiert und ein optimaler Einsatz der Tablets gewährleistet werden. 

Auf Anfrage erläutert Herr Gausmann, dass an den Rheiner Schulen die gleichen Lernprogramme eingesetzt werden sollen. Die Software werde zentral durch die Schulverwaltung beschafft. Es fände ein regelmäßiger Austausch zwischen den Schulleitungen bzgl. der Lernprogramme statt. Jede Schule werde ihr Profil des Lernprogramms individuell gestalten.

 

Die Sitzung wurde auf Antrag von Herrn Gude während des TOPs 7 um 18:39 Uhr unterbrochen und um 18:40 wieder aufgenommen.

 


Beschluss:

 

Der Schulausschuss nimmt die Umsetzungsplanung für den Medienentwicklungsplan im Jahr 2019, sowie die damit verbundene Mittelverwendung zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:                             einstimmig