Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass man geplant habe im Jahr 2020 ca. 5,5 Mio. Euro zu verbauen. Man plane vornehmlich Maßnahmen in Höhe von 3,1 Mio. Euro nach Baugesetzbuch,  wovon  2,3 Mio. Euro davon in Mesum für das neues Baugebiet Mesum-Nord verbaut werde. Der Restbetrag werde in Einzelprojekten gehen. Weiter erklärt Herr Dr. Vennekötter, dass 2 Mio. Euro im Rahmen des KAG veranschlagt werden, wobei die Birkenallee mit 1 Mio Euro die größte Maßnahme hiervon sei, man aber auch hier erst die Entscheidung des Landes zum KAG abwarten werde. Herr Dr. Vennekötter weist darauf hin, dass die Maßnahme Am Sternbusch im Moment noch nicht in die Prioritätenliste mit aufgenommen wurde, da es auch hier hydraulische Probleme durch abfließendes Wasser gebe, die Untersuchung aber noch nicht abgeschlossen sei. Nach der Untersuchung, werde man die Maßnahme kosten- und beitragsrechtlich erfassen können und zu den Haushaltsplanberatungen 2020 ggf. noch nachreichen.

 

Herr Weßling erklärt, dass die Mitglieder der SPD anregen, die Straßenbaumaßnahmen nach KAG aufgrund der nicht klaren Rechtslage bis zur endgültigen Klärung zurückzustellen, worauf die Verwaltung in der Einwohnerfragestunde auch schon hingewiesen habe. Er möchte bitten, dies im weiteren Verlauf zu berücksichtigen.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass man in dieser Angelegenheit von der Landesgesetzgebung abhängig sei und es problematisch sei, wenn es keine Regelung bis zum Jahresende gebe. Deswegen sei es aus seiner Sicht ausreichend, dem Beschlussvorschlag jetzt so zuzustimmen. Man habe zu den Haushaltsplanberatungen noch einmal die Möglichkeit, die Maßnahmen wegen fehlender Rechtsgrundlage zurückzustellen. Ob man dann im Jahr 2020 oder 2021 mit den Maßnahmen beginnen könne werde man sehen, wenn die Landesregierung eine Entscheidung getroffen habe.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass es hier auch um Maßnahmen gehe, die die Infrastruktur, den Verkehr etc. betreffen und er sich frage, nach welchen Kriterien hier entschieden werden soll. Er sehe die Gefahr, dass alles was schon auf dem Weg gebracht worden sei wieder blockiert werde, was aus seiner Sicht dann ein massiver Rückschritt sei.

 

Herr Wenker erklärt, dass ihm eine Aufstellung über Sanierungsarbeiten an Straßen fehle. Aus seiner Sicht müsse die Stadt auch Geld für die Straßensanierung zur Verfügung haben und nicht so lange warten, bis die Straße dann neu ausgebaut werden müsse.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass dies mit der Systematik der Haushaltsplanung zu tun habe, wobei in der Prioritätenliste nur investiven Maßnahmen abgebildet werden. Konsumtive Maßnahmen, wie z. B. Deckensanierungen laufen über ein Gesamtbudget bei der TBR. Wenn die im Moment laufende Zustandserfassung der Straßen abgeschlossen sei, werde es eine Liste über die Straßenzustände geben, woraus man dann eine Sanierungsstrategie herleiten könne. Herr Dr. Vennekötter weist darauf hin, dass beabsichtigt sei für das Jahr 2020 ca. 600.000,00 Euro für Deckensanierungen einzuplanen.

 

Herr Beckmann bezieht sich noch einmal auf die Maßnahme Ludgerusring, wo seines Erachtens noch Aufklärungsarbeit betrieben werden müsse. Den Anwohnern möchte er mitgeben, dass es immer noch die Möglichkeit gebe, die Maßnahme im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu verschieben.

 

Herr Dr. Vennekötter weist darauf hin, dass es bereits ein Aufklärungsgespräch in Elte gegeben habe und man auch in ständigen Kontakt zu den Anwohnern stehe. Natürlich könne man über das Vorliegen einer hydraulischen Überlastung unterschiedlicher Ansicht sein. Es gebe seit den letzten Jahren Rechtsprechungen zu Starkregenereignissen, die die Gemeinde schärfer in die Pflicht und somit in die Haftung nehmen. Er erklärt, dass, wenn man schon von Problemen wisse und es auch schon Planungen gebe, man an einer Durchführung nicht mehr vorbei komme. Wenn die Straße nicht gebaut werde, müsse man andere technische Lösungen finden. Weiter erklärt Herr Dr. Vennekötter, dass man natürlich auch nur den Kanal vergrößern und ertüchtigen und danach die Straßendecke wieder schließen könne. Dann würde der Straßenzustand so bleibe wie er ist, wobei man dann in 5-10 Jahren ganz sicher die Straßendecke erneuern müsste. Dies habe dann aber zur Folge, dass die Anlieger die Beiträge für den gesamten Straßenausbau zahlen müssen, währenddessen vorher der Kanalanteil von der TBR übernommen würde. Er erklärt, dass man dies sicherlich abwägen könne, er aber die Variante der Verwaltung, auch im Sinne der Anwohner, für die Bessere halte. Ob es notwendig sei, die Maßnahme nun in 2020 oder 2021 durchzuführen sei dahingestellt, aber die Maßnahme nicht durchzuführen sei nicht diskutabel.

 

Herr Brauer erklärt, dass man zu den Haushaltsplanberatungen auch im Hinblick auf die KAG-Problematik, noch einmal konkret nachfragen werde und man dann noch mehr Hintergrundinformationen benötige.

 

Herr Hagemeier erklärt, dass heute auch die Beleuchtung von Straßen beschlossen werden soll. Deshalb möchte er darauf hinweisen, dass im letzten Jahr der Ausbau der Brochtruper Straße erfolgt sei und in diesem Bereich die Straßenbeleuchtung nur bis zum Maiglöckchenweg gemacht wurde. Da an den Ortseingängen zu Hauenhorst immer eine große Peitschenleuchte installiert sei, möchte er bitten, dies an der Brochtruper Straße auch nachzuholen.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass er den Prüfauftrag mitnehmen werde.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die als Anlage 1 beigefügte Prioritätenliste für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2020.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig