Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Dörtelmann erläutert zur Vorlage, dass die Erschließung mit Rücksicht auf den bereits vorhandenen Kanal erfolgen müsse. Nach einer umfangreichen Alternativendiskussion sei man nun doch dem alten Erschließungskonzept gefolgt. Weiter werde eine individuelle, dörflich geprägte Bauweise festgesetzt. Die Grundstücke können mit einem Einzel- oder Doppelhaus bebaut werden. Erlaubt seien Satteldächer mit roten Ziegeln und eine Wandfläche mit rotem Klinker. Die Grundstücke dürfen nur mit einer Hecke, Holz- oder Metallzäunen umfriedet werden, mit einer maximalen Höhe von 0,80 Metern.

Angrenzend zur Grundschule soll die bestehende Spielfläche als Übergang zur Wohnbebauung ausgeweitet werden. Weiter führt Herr Dörtelmann aus, dass es eine Anfrage der Elteraner Initiative Dorf-Land-Zukunft gebe, eine Fläche für ein Bauprojekt mit ca. 200 qm² für das Projekt DorfLab Elte, eine Art Kreativ- oder Zukunftslaboratorium zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung könne sich diese Fläche innerhalb dieses Bebauungsplanes im Bereich der Grünfläche vorstellen, allerdings seien z.B. die Finanzierung und Trägerschaft dieses Projektes noch nicht geklärt, so dass es im B-Plan Entwurf noch nicht berücksichtigt sei.

 

Herr Wortmann bedankt sich, dass nun endlich der Antrag der CDU aus dem Jahre 2010 umgesetzt werde und aus dem Baugebiet ein allgemeines Wohngebiet entstehe. Insbesondere jüngere Elteraner suchen schon lange nach einer Baumöglichkeit in Elte.

 

Herr Hachmann möchte wissen, ob es eine andere Möglichkeit gebe, als die Festsetzung der Geschossigkeit mit einer 2 zu kennzeichnen, da dies ja nur eine rechnerische 2-Geschossigkeit bei einer im Erscheinungsbild eingeschossigen Bebauung sei. Er wisse, dass die Bauherren gelegentlich mit der Festsetzung nicht zu Recht kämen und andere Bauvorstellungen entwickeln, als die die möglich seien.

 

Herr Dörtelmann verneint dies, denn es gehe um die rechnerische 2-Geschossigkeit. Dadurch kann ein Dachgeschoss als Vollgeschoss genutzt werden. Bei z.B. einer 45 ° Dachneigung, mit einem entsprechenden Drempel und Dachgauben, entsteht im Dach sehr schnell ein Vollgeschoss, obwohl es optisch als 1 geschossiges Haus wirkt. Mit diesen Festsetzungen haben die Bauherren sehr gute Ausnutzungsmöglichkeiten und viele Möglichkeiten der Gestaltung.

 

Frau Schauer ergänzt, dass durch diese Festsetzung den Bauherren möglichst viele Optionen offen stehen. Da die Grundstücke durch die Verwaltung vergeben werden, schlägt Sie vor, den Bauherren ein Beiblatt oder Flyer mit einer Skizze an die Hand zu geben, in der eine mögliche Bauweise aufgezeigt werde. Dies habe die Verwaltung bereits bei der Vermarktung der Eschendorfer Aue getan.

 

 

 


Beschluss:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 292, Kennwort: "Kolon-Eggert-Straße / Laugärten", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.  Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der Änderungsbereich bezieht sich auf die Flurstücke 520 und 521 in der Flur 17 und der Gemarkung Elte. Er befindet sich zwischen den Straßen Kolon-Eggert-Straße und Laugärten sowie südlich der Josef-Pieper-Schule.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 292, Kennwort:" Kolon-Eggert-Straße / Laugärten ", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig