Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Dörtelmann ergänzt zur Vorlage, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes die übermäßige Nachverdichtung in dem Gebiet verhindert werden soll, denn das Plangebiet sei schon voll bebaut. Das Wohngebiet werde in drei Gebäudetypen unterteilt. Im vorherrschenden Bereich G1 befinden sich überwiegend Ein- bis Zweifamilienhäuser, sowie Doppelhäuser aber auch ein paar Reihenhäuser. Um den Charakter möglichst zu erhalten, werden für diesen Bereich Einzel- bzw. Doppelhäuser mit maximal 2 Wohneinheiten festgesetzt. Die beiden deutlich kleineren Bereiche G2 und G3 werden mit maximal 6 Wohneinheiten festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

I.          Entwurfsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine nimmt den Entwurf für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 190, Kennwort: „Engernstraße Teil B“ inklusive Begründung zur Kenntnis und beschließt diesen als Grundlage für das weitere Verfahren.

 

 

II.         Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB kann diese Bauleitplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Demnach erfolgt keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange). Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

III.   Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190, Kennwort: "Engernstraße Teil B", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig