Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Gausmann verweist eingangs auf seine, im Rahmen der umfangreichen Einwohnerfragestunde gegeben, Antworten zu den unterschiedlich gelagerten Interessen und Bedarfen bezüglich der Zügigkeitsfestsetzung.

 

Es entsteht eine rege Diskussion unter den Mitgliedern des Schulausschusses, die sich im Kern um die Verteilung der Zügigkeiten in Mesum dreht. Dabei nimmt der Meinungsaustausch den folgenden Verlauf:

 

Hinsichtlich der Johannesschule Mesum/Elte bedeute die Festsetzung auf zwei Züge keine wirkliche Zweizügigkeit, sondern, aufgrund des Nebenstandortes in Elte, eine doppelte Einzügigkeit, mit der die Schule quasi für Ihren Verbund mit der ehemaligen Ludgerusschule Elte bestraft würde.

Die Johannesschule Mesum/Elte verfüge am Hauptsandort über ein, auf eine Zweizügigkeit ausgerichtetes, Schulgebäude. Das Baugebiet und die gegenwärtigen Anmeldezahlen am Hauptstandort der Johannesschule Mesum/Elte in Mesum sprächen für eine Dreizügigkeit dieser Schule.

Die Festlegung einer Einzügigkeit der Franziskusschule Mesum gefährde den Bestand dieses Schulstandortes und schränke den Schulalltag aufgrund des dann schrumpfenden Kollegiums massiv ein.

Es wird der Vorschlag vorgetragen, zunächst die Einzügigkeit festzusetzen, da gegenwärtig bereits ein Berechnungsfaktor für die kommunale Klassenrichtzahl von 34,9 vorläge und damit eine mittelfristige Erhöhung auf 35 Züge denkbar sei, wobei der zusätzliche Zug dann in jedem Fall nach Mesum gehen würde. Dem wird entgegengehalten, dass durch die jetzige Festlegung der Einzügigkeit der Franziskusschule Mesum von vorneherein die Zukunft genommen werde.

 

Die Diskussion kehrt zur festgeschrieben Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl zurück, die für das Schuljahr 2020/2021 nicht mehr als 34 Züge für das gesamte Stadtgebiet Rheine vorsieht. Alle Mitglieder des Schulausschusses sind sich dabei darüber einig, dass lediglich sechs dieser Züge nach Mesum gegeben werden können. Ein möglicher siebter Zug müsste im Stadtgebiet gestrichen werden, was aufgrund der dortigen Klassengrößen und der teilweise vorliegenden Sozialraumstrukturen von allen Fraktionen abgelehnt wird.

 

Es kommt die Fragestellung hinsichtlich einer abweichenden Form der Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl auf, für Schulen, die Teilstandorte bedienen müssen. Dieser Ansatz entwickelt sich im Diskurs dahingehend, dass die errechnete Richtzahl an sich in Frage gestellt wird. Einerseits, weil die KiTa Zahlen, die die Grundlage der Berechnung bildeten, sich ohnehin noch verschieben würden und sich die Stadt Rheine von diesen Zahlen her bereits an der Schwelle zu 35 Zügen befände. Andererseits, da die rechtlichen Rahmenbedingungen als entgegengesetzt zu den tatsächlichen Bedarfen in Rheine angesehen werden. Das Bestreben kommt im Schulausschuss auf, abweichend der gesetzlich bestimmten 34 Züge in Rheine 35 Züge zu beschließen, davon sieben in Mesum. Hiermit solle ein Zeichen in Richtung Bezirksregierung gesendet werden.

 

Herr Gausmann interveniert an dieser Stelle mit dem Hinweis, dass rechtswidrige Beschlüsse des Schulausschusses durch ihn beanstandet werden müssten. Ob hier ein rechtswidriger Beschlussvorschlag vorläge, könne erst nach rechtlicher Prüfung mit Sicherheit festgestellt werden. Diese Prüfung könne jedoch bis zu Ratssitzung abgeschlossen werden. Weiterhin sei eine höhere Anzahl an zu erwartenden Schulkindern nach jetzigem Stand nicht sauber prognostizierbar.

 

Herr Gausmann formuliert daraufhin den folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung, gegen den seitens der Schulausschussmitglieder kein Widerspruch erfolgt:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Rates festzustellen, ob außerhalb der voraussichtlichen kommunalen Klassenrichtwerte eine höhere Zügigkeit in der Gesamtsumme der städtischen Schulen in Rheine festgelegt werden darf und welche Möglichkeiten es gibt, außerhalb der Zügigkeitsbegrenzung rechtssicher Kinder abzulehnen.

 

Da in dieser Vorlage ausschließlich Empfehlungsbeschlüsse getroffen werden, wird seitens des Schulausschusses entschieden, einen finalen Beschluss über die Festsetzung der Zügigkeiten in Rheine auf die Ratssitzung zu verlegen. Als Fachausschuss müsse der Schulausschuss dennoch ein Votum abgeben, wie die Zügigkeiten auf Rheine verteilt werden sollen. Nach längerer Diskussion einigt man sich darauf, die Zügigkeiten für links und rechts der Ems wie in der Vorlage vorgeschlagen zu beschließen. Um dennoch eine gewichtige politische Willenserklärung in Richtung Bezirksregierung zu senden, verständigen sich die Mitglieder des Schulausschusses dahingehend, dass eine Entscheidung über die Verteilung der sechs Züge im Südraum zum jetzigen Zeitpunkt unterbleibt und auf die kommende Ratssitzung verschoben wird.


Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat legt die Zügigkeiten für die Grundschulen der Stadt Rheine ab dem Schuljahr 2020/21 wie folgt fest:

 

Annetteschule                                                                                  3- zügig

Bodelschwinghschule                                                                      2- zügig

Canisiusschule mit Teilstandort Rodde                             3- zügig

Johannesschule Eschendorf                                                           3- zügig

Ludgerusschule                                                                    2- zügig

Südeschschule mit Nebengebäude Konradschule               4- zügig

(ab Schuljahr 2023/24)

Edith-Stein-Schule                                                                2- zügig

Gertrudenschule                                                                   2- zügig

Kardinal-von-Galen-Schule                                                   2- zügig

Michaelschule                                                                        4- zügig

(ab Schuljahr 2022/23)

Paul-Gerhardt-Schule                                                                       2- zügig

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig