Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Herr Gausmann führt in die Vorlage ein und erläutert die verschiedenen Fragestellungen und Problemlagen, welche bei der Festsetzung der Zügigkeiten im weiterführenden Schulbereich zu berücksichtigen seien.

 

Seitens der Schulausschussmitglieder werden die perspektivisch größeren Schulgebäude begrüßt, da diese generell flexiblere Reaktionen auf wechselnde rechtliche Vorgaben zuließen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass keiner der Schulstandorte nach jetzigem Stand in der Lage wäre, die für 2022 vorgeschlagenen Zügigkeiten abzubilden, sodass nun Eile bei der Umsetzung geboten sei.

 

Herr Gausmann beantwortet verschiedene Fragen seitens der Schulausschussmitglieder:

 

Für den weiterführenden Schulbereich würde ein standardisiertes Raumprogramm geschaffen werden, welches die besonderen Bedarfe der Schulen des Gemeinsamen Lernens ebenso berücksichtige, wie die Ausprägungen der verschiedenen Schulprofile.

 

Eine Festlegung von Gymnasien als Schulen des Gemeinsamen Lernens sei aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht möglich, sodass hier von der Beschulung zieldifferenter GL-Schüler/innen abgesehen werden müsse. Nichtsdestotrotz werde an den Gymnasien natürlich das zielgleiche Gemeinsame Lernen praktiziert.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Einrichtung der einzelnen Klassen des Gemeinsamen Lernens seien erst nach Fertigstellung der Machbarkeitsstudien quantifizierbar.

 

Bezüglich der Elsa-Brändström-Realschule  gibt Herr Gausmann die Auskunft, dass eine Fünfzügigkeit an diesem Schulstandort kurzfristig abbildbar wäre. Die Schule gäbe in diesem und im kommenden Schuljahr zwei fünfzügige zehnte Jahrgänge ab, die aufgrund der Bildung von Überhangklassen zustande gekommen seien. Dies bedeute jedoch ebenfalls, dass bei einem bereits fünfzügigen Eingangsjahrgang keine zusätzliche Überhangklasse mehr gebildet werden könne. Es sei bereits ein Gespräch mit der Schulaufsicht in Münster terminiert worden, um der Frage nachzugehen, wie Schulformwechsler in Rheine dann aufgefangen werden können.

 

Die in der Vorlage aufgeführte Sechszügigkeit der Elsa-Brändstöm-Realschule  zum Schuljahr 2022/2023 bedinge nach jetziger Einschätzung der Verwaltung den Neubau des Schulgebäudes. Ein diesbezüglicher Grundsatzbeschluss werde in der kommenden Vorlage zur Ausbauoffensive gefasst werden. Der Zeitrahmen für die Umbauten wäre indes tatsächlich knapp, doch müsse eingehalten werden, da ansonsten nicht genügend Schulplätze für die Rheiner Schüler zur Verfügung ständen. Seitens der Verwaltung sei man zuversichtlich, dass bei Vorliegen aller notwendigen Rahmenbedingungen, wie der Finanzierung und der Akquise der Gewerke, eine rechtzeitige Fertigstellung der notwendigen Baumaßnahmen möglich sei. Deutlich betonte Herr Gausmann diesbezüglich ebenfalls, dass eine solche Aufgabe nicht mit dem vorhandenen Personal gestemmt werden könne. Zum Stellenplan 2020 werde daher eine entsprechende Aufstockung von Personal angemeldet werden.  


Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine legt die Zügigkeit ab dem Schuljahr 2020/21 wie folgt fest:

Elsa-Brändström-Realschule                       5- zügig

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine legt ab dem Schuljahr 2022/23 die Zügigkeiten folgender weiterführenden Schulen fest:

 

Elsa-Brändström-Realschule             6-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

 

Euregio Gesamtschule                                6-zügig als Schule des                 gemeinsamen Lernens

 

Nelson-Mandela-Schule                               4-zügig als Schule des      gemeinsamen Lernens

 

Alexander-von-Humboldt Schule      4-zügig als Schule des

gemeinsamen Lernens

 

                        Kopernikus Gymnasium                   5-zügig

                        Gymnasium Dionysianum                4-zügig

                        Emsland Gymnasium                                   4-zügig

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Beschlüsse der Schulkonferenzen einzuholen.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Zügigkeiten bei der Schulaufsicht zu stellen.

 


Abstimmungsergebnis:                 

 

Zu Punkt 1: einstimmig

Zu Punkt 2: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen

Zu Punkt 3: einstimmig

Zu Punkt 4: einstimmig