Herr Dörtelmann führt in die Vorlage ein und erklärt anhand des Planes die Bebauungsmöglichkeiten.


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 108, Kennwort: "Im Lied Süd – Teil B", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB aufzustellen.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird gebildet durch die Flurstücke 598 tlw., 797 und 798. Er bezieht sich also auf Grundstücke, die zwischen der Nahrodder Straße (L 591) und der bestehenden Wohnbebauung liegen.

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 21, Gemarkung Rheine rechts der Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 b Satz 1 BauGB und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort:"Im Lied Süd – Teil B", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig