Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 9, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Schauer erklärt einleitend, dass die Ergebnisse der Verschattungsanalyse der Anwohner in die Abwägung eingearbeitet wurde, da diese leicht von abweichend waren. Grundlegende neue Sachverhalte haben sich allerdings nicht ergeben.

 

Herr Doerenkamp weist darauf hin, dass er in einer der vergangenen Sitzungen die Erstellung eines Massemodells angeregt habe. Dies läge nicht vor, so dass seine Fraktion auf Bilder und persönlichen Einschätzungen zurückgreifen musste. Es sei nicht einfach gewesen, aber er könne dem Beschluss so folgen.

 

Herr Bems bemängelt, dass der Investor dem Wunsch der Politik nach einem Massemodell nicht nachgekommen sei. Ein solches Modell wäre für die Entscheidung nützlich gewesen. Die SPD-Fraktion sei der Meinung dass die Geschosszahl zu hoch sei, und auch die Ansicht zur Ems Seite nicht ansprechend ausgearbeitet wurde. Daher werden sie den Beschluss heute ablehnen.

 

Herr Grawe erklärt, dass er nicht grundsätzlich gegen eine Hotelerweiterung sei. Er bemängelt die Massivität des Gebäudes und werde daher ebenfalls nicht zustimmen.

 

Herr Winkelhaus schließt sich den Vorrednern an. Auf Grund der Massivität werde er nicht zustimmen.

 

Diesen Aussagen folgt auch Herr Jansen. Er wird dem Beschluss nicht zustimmen.

 

 


Beschluss:

 

 

 

I.          Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.         Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese (siehe Anlage 1). Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.        Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)         durch die Aufnahme einer textlichen Festsetzung mit dem Inhalt, dass das vierte Ge-  schoss an der Ostseite (Gebäude Humboldtplatz 6) mindestens 3,00 m von den Außen           wänden des darunterliegenden Geschosses zurückbleiben muss, die Grundzüge der Pla nung nicht berührt werden,

b)         die Aufnahme der textlichen Festsetzung den Anregungen der betroffenen Öffentlichkeit       aus der Offenlage entspricht und der betroffene Grundstückseigentümer der Änderung            zugestimmt hat,

            sowie

c)         die Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch        diese Änderung nicht berührt werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

IV.       Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         10 Ja- Stimmen

                                                           9 Nein-Stimmen