Sitzung: 11.09.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 9, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 116/19/1
Frau Schauer erklärt einleitend, dass die Ergebnisse der Verschattungsanalyse der Anwohner in die Abwägung eingearbeitet wurde, da diese leicht von abweichend waren. Grundlegende neue Sachverhalte haben sich allerdings nicht ergeben.
Herr Doerenkamp weist darauf hin, dass er in einer der vergangenen Sitzungen die Erstellung eines Massemodells angeregt habe. Dies läge nicht vor, so dass seine Fraktion auf Bilder und persönlichen Einschätzungen zurückgreifen musste. Es sei nicht einfach gewesen, aber er könne dem Beschluss so folgen.
Herr Bems bemängelt, dass der Investor dem Wunsch der Politik nach einem Massemodell nicht nachgekommen sei. Ein solches Modell wäre für die Entscheidung nützlich gewesen. Die SPD-Fraktion sei der Meinung dass die Geschosszahl zu hoch sei, und auch die Ansicht zur Ems Seite nicht ansprechend ausgearbeitet wurde. Daher werden sie den Beschluss heute ablehnen.
Herr Grawe erklärt, dass er nicht grundsätzlich gegen eine Hotelerweiterung sei. Er bemängelt die Massivität des Gebäudes und werde daher ebenfalls nicht zustimmen.
Herr Winkelhaus schließt sich den Vorrednern an. Auf Grund der Massivität werde er nicht zustimmen.
Diesen Aussagen folgt auch Herr Jansen. Er wird dem Beschluss nicht zustimmen.
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der
Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten
Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB billigend zur
Kenntnis und beschließt diese (siehe Anlage 1). Er nimmt hiermit – zum allein
maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung,
Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3
BauGB
Gemäß § 4 a Abs. 3
Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass
a) durch die Aufnahme einer textlichen
Festsetzung mit dem Inhalt, dass das vierte Ge- schoss
an der Ostseite (Gebäude Humboldtplatz 6) mindestens 3,00 m von den Außen wänden des darunterliegenden
Geschosses zurückbleiben muss, die Grundzüge der Pla nung nicht berührt werden,
b) die Aufnahme der textlichen Festsetzung
den Anregungen der betroffenen Öffentlichkeit aus
der Offenlage entspricht und der betroffene Grundstückseigentümer der Änderung zugestimmt hat,
sowie
c) die Interessen anderweitiger Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes der
Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB.
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß des § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
10 Ja- Stimmen
9 Nein-Stimmen