Herr van Wüllen führt in die Vorlage ein und erklärt, dass der Änderungsbeschluss aufgrund redaktioneller und kleinerer Änderungen erforderlich wurde. Zudem wurde noch der – redaktionelle - Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass es im Gebiet aufgrund des ca. 2 km Luftlinie entfernt liegenden Verkehrsflugplatzes Eschendorf bei „Platzrunden“ im Einzelfall zu wahrnehmbaren Fluggeräuschen kommen kann.

 

Herr Bems möchte - sobald der Ostteil des Gebietes vollständig bebaut ist -  von der Verwaltung eine Rückmeldung bekommen,  in welchem Umfang Photovoltaik-Anlagen installiert wurden. Er bittet dann auch um einen Abgleich,  wieviel es hätten sein können, wenn die Installation von Photovoltaik-Anlagen verpflichtend im Bebauungsplan festgeschrieben worden wäre. Auch für den Westteil hätte er dann gerne eine entsprechende Rückmeldung.

 

Direkt hierzu habe sich Herr Doerenkamp informiert, in welchem Umfang in der Eschendorfer Aue auf regenerative Energien gesetzt wurde. Die Stadtwerke haben mitgeteilt, dass die Anzahl der Anträge auf einen Gasanschluss „erschreckend“ rückläufig sei.

 

Herr Bems zeigt sich hierüber erfreut, dennoch bestehe er auf einen Bericht der Verwaltung zu seiner Anfrage.

 

Herr Jansen möchte wissen, warum nur 9 Bäume an der Aloysiusstraße mit Erhaltungsgebot eingezeichnet seien. Die Allee sollte doch erhalten bleiben. Er fragt, warum das so sei und wieviel Bäume nun gefällt werden sollen. Laut der Begründung sei bei den zweigeteilten Straßenabschnitten eine Straßenbreite von je 3,75 m vorgesehen. LKW müssen dort hinter den Radfahrern bleiben. Nach seiner Recherche werden jedoch die deutschen Autos immer breiter. Der Durchschnitt liege derzeit bei 1,80 Meter. Rechnet man noch den Sicherheitsabstand dazu, blieben für einen Radfahrer nur 55 cm, so dass auch Pkw dieser Größenordnung hinter den Radfahren bleiben müssten.

 

Frau Schauer antwortet, dass die Zweiteilung der Straße den Erhalt von  Bäumen ermögliche.  Durch das erforderliche Verschwenken der Straße in diesem Bereich müssen jedoch 2 – 3 Bäume gefällt werden. Der Alle-Charakter werde aber erhalten. Sie erläutert weiter, dass 3,75 m Breite für ein langsames, angemessenes Vorbeifahren von PKW an Radfahrern unter Berücksichtigung des  Sicherheitsabstandes hinreichend seien.

 

Herr Bems bittet die Verwaltung, sich das Thema Tempo 30-Zone nochmal genau anzuschauen. Nach Meinung  der SPD Mitglieder sollte der Hauptverkehrsweg über die Surenburgstraße und die Elter Straße geführt werden und nicht über die Aloyisusstraße, insbesondere da es sich dort um einen neuen Siedlungsbereich handele, in dessen Bereich sich viele Kinder aufhalten werden.

 

Herr Doerenkamp informiert, dass die CDU-Fraktion auf Grund des erhöhten Bedarfes an Tempo 30-Zonen den Antrag gestellt habe, den Verkehrsentwicklungsplan zu überarbeiten. Es soll festgestellt werden, wo die Hauptverkehrsachsen liegen und welche Straßen sich für Tempo 30-Zonen eignen. Erst dann könne bewertet werden, ob die Aloyisusstraße Tempo 30-Zone werde und für LKW gesperrt. 

 

Herr Jansen weist noch einmal auf seine Frage nach den Baumfällungen hin und möchte bezüglich des Radweges wissen, ob dessen konkrete Ausgestaltung hier beschlossen werde oder ob die weitere Planung dann noch im Bauausschuss erörtert werde.

 

Frau Schauer erklärt, dass die meisten Bäume stehen bleiben können. Nur bei den Verschenkungen müssen vereinzelt Bäume fallen. Wieviel Bäume das seien werden, kann sie aktuell noch nicht  sagen, das hängt von der weiteren Detailplanung ab. Sie führt weiter aus, dass über die Straßen und die genauen Herstellungsmerkmale der Straßen, Bordsteine und Radwege der Bauausschuss berate und beschließe. 

 

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2: Vorlage Nr. 039/18), gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 3: Vorlage Nr. 165/19) sowie gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.   Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)         durch die 2 bei Abbrucharbeiten gefällten und ausgeglichenen Bäume, die minimale Vergrößerung des Kreisverkehrs und den klarstellenden Hinweis zum Anschluss- und Benutzungszwang die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)         die Öffentlichkeit durch diese marginalen Korrekturen nicht unmittelbar betroffen ist

c)         sowie die Interessen anderweitiger Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durch diese Änderungen nicht berührt sind.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebenen Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

IV.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung

wird der Bebauungsplan Nr. 339, Kennwort: "Eschendorfer Aue – Teilabschnitt West", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig