Frau Overesch regt an, die Zuwegung für den Bauverkehr über die Straße Laugärten auf ein Minimum zu begrenzen, da dies der Hauptverkehrsweg zur Grundschule sei.

 

Herr Huesmann erklärt, dass er die Zufahrt über die Straße Laugärten grundsätzlich kritisch bewerte.

 

Frau Schauer erklärt, dass das Erschließungssystem durch den bereits verlegten  Kanal bereits feststehe und daher auch in Sachen Zufahrt nur wenig Spielraum für Anpassungen gegeben sei. Es werden ca. 12 Einfamilienhäuser entstehen, so dass nicht von einer nennenswerten Verkehrszunahme auszugehen sei. 

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese (siehe Anlage 1). Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungs-(Feststellungs-) beschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.   Satzungs(Feststellungs)beschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungs-(Feststellungs-)beschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungs-(Feststellungs-)beschlusses geltenden Fassung wird die 2 . Änderung des Bebauungsplanes Nr. 292 , Kennwort: " Kolon-Eggert-Straße/Laugärten ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig