Herr Krümpel verpflichtet gemäß § 6 Absatz 3 Kommunalwahlordnung die anwesenden Beisitzer/innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes.
Wortlaut der Verpflichtung:
„Ich verpflichte mich, als Beisitzer/in im
Wahlausschuss zur unparteiischen Wahrnehmung meines Amtes und zur
Verschwiegenheit über die mir bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen
Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden
Angelegenheiten.“
Über die jeweiligen Verpflichtungen wurden gesonderte Niederschriften
gefertigt, die der Niederschrift dieser Sitzung als Anlage 1 beigefügt sind.