Sitzung: 24.09.2019 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 21
Vorlage: 116/19/1
Herr Mau beantragt geheime Abstimmung.
Herr Grawe erläutert die Gründe, die gegen die Änderung des Bebauungsplanes sprechen, dies seien Umweltschutzaspekte insbesondere wegen des angrenzenden FFH-Gebietes, aber auch die Beeinträchtigungen der Anlieger durch den zu massiven Baukörper. Er bringt ferner seine Verärgerung zum Ausdruck, dass im Fachausschuss nicht das geforderte Massemodell vorgelegt wurde.
Auch Herr Bems schätzt den geplanten Baukörper als zu massiv ein und hält diesen für städtebaulich nicht angebracht.
Herr Hachmann erwidert, dass die vorgebrachten Bedenken bezüglich des FFH-Gebietes und der Nachbarschaft im Verfahren ordnungsgemäß geprüft und abgewogen worden seien. Ferner berichtet Herr Hachmann von den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates, die eine aus Sicht der Anlieger schlechtere Lösung vorgesehen habe.
Herr Ortel bringt zum Ausdruck, dass er mit der Änderung des Bebauungsplanes ebenfalls nicht einverstanden sei. Ferner hinterfragt er kritisch die Intention des Antrages auf geheime Abstimmung und beantragt seinerseits eine namentliche Abstimmung.
Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass ein Antrag auf geheime Abstimmung vorrangig gegenüber einem Antrag auf namentliche Abstimmung sei und für einen erfolgreichen Antrag die Zustimmung eines Fünftels der Ratsmitglieder erforderlich sei. Herr Dr. Lüttmann lässt über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen.
Es sprechen sich deutlich mehr als ein Fünftel der Ratsmitglieder für diesen Antrag aus.
Zur Vorbereitung der geheimen Abstimmung unterbricht Herr Dr. Lüttmann die Sitzung für 5 Minuten.
Herr Dr. Lüttmann ruft die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge einzeln nach vorne.
Im Anschluss an den geheimen Abstimmungsvorgang werden die Stimmzettel im Beisein von Vertretern der Fraktionen ausgezählt.
Beschluss:
II.
Beschluss über
die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der
Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3
BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese (siehe Anlage 1). Er nimmt
hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die
vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung
betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen
21
Nein-Stimmen
III. Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Gemäß
§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass
a) durch die Aufnahme einer textlichen Festsetzung mit
dem Inhalt, dass das vierte Geschoss an der Ostseite (Gebäude Humboldtplatz 6)
mindestens 3,00 m von den Außenwänden des darunterliegenden Geschosses
zurückbleiben muss, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
b) die Aufnahme der textlichen Festsetzung den Anregungen
der betroffenen Öffentlichkeit aus der Offenlage entspricht und der betroffene
Grundstückseigentümer der Änderung zugestimmt hat,
sowie
c) die Interessen anderweitiger Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a beschriebene Änderung des
Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen
21
Nein-Stimmen
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß des § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. IS. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemein-deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung werden die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen
21 Nein-Stimmen