Beratungsergebnis: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 21

Herr Mau beantragt geheime Abstimmung.

 

Herr Grawe erläutert die Gründe, die gegen die Änderung des Bebauungsplanes sprechen, dies seien Umweltschutzaspekte insbesondere wegen des angrenzenden FFH-Gebietes, aber auch die Beeinträchtigungen der Anlieger durch den zu massiven Baukörper. Er bringt ferner seine Verärgerung zum Ausdruck, dass im Fachausschuss nicht das geforderte Massemodell vorgelegt wurde.

 

Auch Herr Bems schätzt den geplanten Baukörper als zu massiv ein und hält diesen für städtebaulich nicht angebracht.

 

Herr Hachmann erwidert, dass die vorgebrachten Bedenken bezüglich des FFH-Gebietes und der Nachbarschaft im Verfahren ordnungsgemäß geprüft und abgewogen worden seien. Ferner berichtet Herr Hachmann von den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates, die eine aus Sicht der Anlieger schlechtere Lösung vorgesehen habe.

 

Herr Ortel bringt zum Ausdruck, dass er mit der Änderung des Bebauungsplanes ebenfalls nicht einverstanden sei. Ferner hinterfragt er kritisch die Intention des Antrages auf geheime Abstimmung und beantragt seinerseits eine namentliche Abstimmung.

 

Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass ein Antrag auf geheime Abstimmung vorrangig gegenüber einem Antrag auf namentliche Abstimmung sei und für einen erfolgreichen Antrag die Zustimmung eines Fünftels der Ratsmitglieder erforderlich sei. Herr Dr. Lüttmann lässt über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen.

Es sprechen sich deutlich mehr als ein Fünftel der Ratsmitglieder für diesen Antrag aus.

 

Zur Vorbereitung der geheimen Abstimmung unterbricht Herr Dr. Lüttmann die Sitzung für 5 Minuten.

 

Herr Dr. Lüttmann ruft die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge einzeln nach vorne.

 

Im Anschluss an den geheimen Abstimmungsvorgang werden die Stimmzettel im Beisein von Vertretern der Fraktionen ausgezählt.


Beschluss:

 

II.      Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese (siehe Anlage 1). Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:                  21 Ja-Stimmen

                                                         21 Nein-Stimmen

 

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

a)     durch die Aufnahme einer textlichen Festsetzung mit dem Inhalt, dass das vierte Geschoss an der Ostseite (Gebäude Humboldtplatz 6) mindestens 3,00 m von den Außenwänden des darunterliegenden Geschosses zurückbleiben muss, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)     die Aufnahme der textlichen Festsetzung den Anregungen der betroffenen Öffentlichkeit aus der Offenlage entspricht und der betroffene Grundstückseigentümer der Änderung zugestimmt hat,
sowie

c)     die Interessen anderweitiger Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Abstimmungsergebnis:                  21 Ja-Stimmen

                                                         21 Nein-Stimmen

 

 

IV.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

Gemäß des § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. IS. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemein-deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung werden die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                  21 Ja-Stimmen

                                                         21 Nein-Stimmen