Beschluss:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der
Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt
und Klimaschutz zu den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V.
m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese
(siehe Anlage 1). Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte
Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss
nebst Begründung
Gem. des § 2
Abs.1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 273, Kennwort: „Wadelheimer
Chaussee-Ost“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig