Herr Hachmann, Herr Roscher, Herr Mau und Herr Ortel bringen zum Ausdruck, dass sie die Gewichtung der verschiedenen Kriterien begrüßen.

 

Herr Brunsch schlägt vor, die weiteren Vermarktungsabschnitte im Haupt- und Finanzausschuss vorzuberaten.

Herr Krümpel sagt dies zu.


Beschluss:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt:

 

1.    Westteil Eschendorfer Aue – erster Vermarktungsabschnitt

Für den Verkauf der Grundstücke im Westteil der „Eschendorfer Aue“ wurden Vermarktungsabschnitte (s. Anlage 1) gebildet und für den dargestellten 1. Vermarktungsabschnitt (Mehrfamilienhausgrundstücke) gelten die nachfolgenden Vermarktungskriterien:

 

Die Stadt Rheine bietet die Grundstücke (Anlage 2) unter Hinweis auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die in Anlage 4 aufgeführten städtebaulichen Gestaltungs-empfehlungen zu einem Mindestkaufpreis gegen Gebot an. Die Auswahlkriterien werden mit dem Angebot öffentlich bekannt gemacht. Kaufinteressenten haben innerhalb einer angemessenen von der Stadt Rheine benannten Frist ein Kaufpreisangebot einzureichen. Kaufangebote nach Ablauf der Frist werden zunächst nicht berücksichtigt, erst nach Abschluss der ersten oder ggfls. einer 2. Vermarktungsrunde.

 

Jeder Bewerber kann sich in der ersten Vermarktungsrunde auf ein Mehrfamilienhausgrundstück bewerben. Auf die in der Anlage 2 dargestellten Grundstückspaare kann sich jeder Investor bewerben, der sich vertraglich verpflichtet, mindestens 50 % der auf beiden Grundstücken entstehenden Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen mit Mietpreisbindung zu errichten.

Insgesamt strebt die Stadt Rheine für alle im 1. Vermarktungsabschnitt West entstehenden Wohnungen einen Anteil von mindestens 25 % für geförderte mietpreisgebundene Wohnungen an.

 

Quartiersentwicklung

Sollten sich mehrere Investoren gemeinsam zu einer Quartiersentwicklung entschließen, so kann jeder der teilhabenden Investoren sich auf zwei nebeneinanderliegende Grundstücke bewerben und gemeinsam mit den anderen Investoren entwickeln. Für eine Quartiersentwicklung ist eine gemeinsame Bewerbung einzureichen. Ein Quartier besteht dabei aus mind. 4 benachbarten Grundstücken. Die Bewerbung der Investoren an einer Quartiersentwicklung verhindert nicht eine weitere Bewerbung als Einzelinvestor.

 

Die Bewerber sollen einreichen:

·        Kaufpreisgebot ab Mindestkaufpreis (s. Anlage 2 – Plan mit Mindestgeboten je Grundstück)

·        Lageplan mit dem geplanten Bauvorhaben und Nebenanlagen (z. B. Stellplätze)

·        Ansichten

·        Baubeschreibung mit Aussagen zum Bauvorhaben, zur öffentlichen mietpreisgebundenen Förderung, zu ökologischen Aspekten etc.

 

Sollten bei Planungen mit öffentlich geförderten Wohnungen trotz vollständiger Antragstellung keine öffentlichen Landesmittel verfügbar sein, wird die Bauverpflichtung um ein Jahr verlängert, um einen Wiederholungsantrag zu stellen. Sollte auch der erfolglos sein, kann sich der Bewerber entscheiden zwischen:

 

a)     Freiwillige Mietpreisbindung für 20 Jahre

b)     Je nicht geförderter Wohnung erhöht sich der Grundstückskaufpreis nachträglich um 5.000 € je Wohnung.

 

Die Bewerbungen werden bepunktet nach folgenden Kriterien:

a)     Kaufpreis (max. 10 Punkte)

·         Kaufpreis je 5% über Mindestkaufpreis 1 Punkt

 

b)     Soziale Kriterien (max. 40 Punkte)

Zum Beispiel:

·         Je rollstuhlgerechter Wohnung 3 Punkte

·         Je öffentlich geförderter u. mietpreisgebundener Wohnung 5 Punkte

 

c)     Ökologische Kriterien (max. 40 Punkte)

Zum Beispiel:

·         Passivhausstandard (5 Punkte)

·         Dachbegrünung (max. 8 Punkte)

·         Ab 50 % Dachausnutzung mit Solar oder Thermie ( 5 Punkte)

·         Mobilitätsangebote  (max. 10 Punkte)

·         nachhaltige ökologische Baukonstruktion (z.B.: Holzrahmenbauweise) (max. 5 Punkte)

·         Sonstiges (z. B. Grauwassernutzung…) max. 7 Punkte

 

d)     Gestalterische Kriterien (max. 30 Punkte)

·         Städtebauliche Gestaltung (anhand der Gestaltungsempfehlungen Anlage 3)

 

Die Bewertung erfolgt in einem verwaltungsinternen Auswahlgremium.

 

Eine Nachbesserung von Planungen durch Bieter soll zunächst nicht ermöglicht werden.

 

Verfahren:

Variante 1 – ein Bieter erhält den Zuschlag aufgrund der höchsten Punktzahl

Variante 2 – Bei Punktgleichheit entscheidet das Gremium vorrangig nach 

                       städtebaulichen Aspekten

Variante 3 -  Bei geringer Nachfrage wird nur noch nach gestalterischen Aspekten

                       entschieden im Rahmen einer 2. Vermarktungsrunde

 

In den Kaufverträgen sind die Vergabepunkte durch Vertragsstrafen zu sichern und die im Rahmen des Kaufpreisgebotes eingereichten Pläne werden Vertragsbestandteil.

Nach Vergabe erfolgt die Reservierung zunächst für 6 Monate bei einer Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren nach Beurkundung (bezugsfertige Fertigstellung). Sollte der Bewerber mit den höchsten Punkten für das Grundstück keinen Kaufvertrag schließen, kann der Bewerber mit der nächsthöchsten Punktzahl nachrücken.

 

Grundstück für Baugruppen:

Das in Anlage 2 im nördlichen Bereich gelegene Grundstück wird für eine Baugruppenbebauung am Markt angeboten. Die Bewerbungsfrist läuft dabei bis Ende 2020. Die Bewerbung von Investoren wird für dieses Grundstück ausgeschlossen. Bewerben können sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens interessierte Privatpersonen, die sich gemeinsam als Baugruppe für das Grundstück interessieren und gemeinsam zur Eigennutzung entwickeln wollen.

 

2.    Eckpunkte aller Grundstücksverträge:

 

Für alle Grundstücksverträge gelten folgende Eckpunkte:

 

·        Alle Vertragsnebenkosten trägt der Käufer (Vermessungskosten fallen nicht mehr an).

·        Die erstmaligen Erschließungsbeiträge nach BauGB werden, soweit diese noch anfallen, gesondert erhoben. Hier ergeben sich für den ersten Vermarktungsabschnitt West Besonderheiten, da die Erschließungsbeiträge für einige Grundstücke, z. B. entlang der Schorlemerstraße, bereits abgerechnet wurden, hier aber Maßnahmen anstehen, die über Kommunalabgabengesetz abzurechnen sind.

·        Für die Grundstücke fallen keine zusätzlichen Kanalanschlussbeiträge an.

·        Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren nach Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages gemäß den planungs- und erschließungstechnischen Vorgaben bezugsfertig zu bebauen. Diese Bauverpflichtung ist grundbuchlich abzusichern.

·        Anschluss- und Benutzungszwang für die in Anlage 4 dargestellten Grundstücke an das Nahwärmenetz der Eschendorfer Aue (Mehrfamilienhausgrundstücke)

·        Verstoßen Erwerber gegen die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere gegen die vertraglich zu vereinbarende Gestaltung lt. Bewerbung oder erreichen sie den Erwerb eines Grundstückes durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine das Recht, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit das Grundstück noch unbebaut ist, oder bei einem bereits bebauten Grundstück einen Betrag in Höhe von 10 % des erschließungsbeitragsfreien Verkehrswertes des fiktiv unbebauten Grundstückes nachzufordern.

·        Die energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer mindestens der ersten Förderstufe der KfW, bezogen auf die zum Zeitpunkt des Bauantrages geltende Energieeinsparverordnung, entsprechen.

 

3.    Beteiligung der Stadt an Fundamentresten/Altlasten/Kampfmittel

Für das Quartier „Eschendorfer Aue“ wird sich die Stadt Rheine in den Kaufverträgen verpflichten, sich an der Entsorgung von möglichen nicht bekannten Fundamentresten oder doch verbliebenen Altlasten und Kampfmitteln zu beteiligen. Diese Beteiligung wird in den Kaufverträgen begrenzt und ist für das Quartier auf maximal 100.000 € beschränkt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig