Herr Hachmann, Herr Roscher, Herr Mau und Herr Ortel bringen zum Ausdruck, dass sie die Gewichtung der verschiedenen Kriterien begrüßen.
Herr Brunsch schlägt vor, die weiteren Vermarktungsabschnitte im Haupt- und Finanzausschuss vorzuberaten.
Herr Krümpel sagt dies zu.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt:
1.
Westteil Eschendorfer Aue – erster
Vermarktungsabschnitt
Für den Verkauf der
Grundstücke im Westteil der „Eschendorfer Aue“ wurden Vermarktungsabschnitte
(s. Anlage 1) gebildet und für den dargestellten 1. Vermarktungsabschnitt
(Mehrfamilienhausgrundstücke) gelten die nachfolgenden Vermarktungskriterien:
Die Stadt Rheine bietet
die Grundstücke (Anlage 2) unter Hinweis auf die Festsetzungen des
Bebauungsplanes und die in Anlage 4 aufgeführten städtebaulichen
Gestaltungs-empfehlungen zu einem Mindestkaufpreis gegen Gebot an. Die
Auswahlkriterien werden mit dem Angebot öffentlich bekannt gemacht.
Kaufinteressenten haben innerhalb einer angemessenen von der Stadt Rheine
benannten Frist ein Kaufpreisangebot einzureichen. Kaufangebote nach Ablauf der
Frist werden zunächst nicht berücksichtigt, erst nach Abschluss der ersten oder
ggfls. einer 2. Vermarktungsrunde.
Jeder Bewerber kann sich
in der ersten Vermarktungsrunde auf ein Mehrfamilienhausgrundstück bewerben. Auf
die in der Anlage 2 dargestellten Grundstückspaare kann sich jeder Investor
bewerben, der sich vertraglich verpflichtet, mindestens 50 % der auf beiden
Grundstücken entstehenden Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen mit
Mietpreisbindung zu errichten.
Insgesamt strebt die
Stadt Rheine für alle im 1. Vermarktungsabschnitt West entstehenden Wohnungen
einen Anteil von mindestens 25 % für geförderte mietpreisgebundene Wohnungen
an.
Quartiersentwicklung
Sollten sich mehrere
Investoren gemeinsam zu einer Quartiersentwicklung entschließen, so kann jeder
der teilhabenden Investoren sich auf zwei nebeneinanderliegende Grundstücke
bewerben und gemeinsam mit den anderen Investoren entwickeln. Für eine
Quartiersentwicklung ist eine gemeinsame Bewerbung einzureichen. Ein Quartier
besteht dabei aus mind. 4 benachbarten Grundstücken. Die Bewerbung der
Investoren an einer Quartiersentwicklung verhindert nicht eine weitere
Bewerbung als Einzelinvestor.
Die Bewerber sollen
einreichen:
·
Kaufpreisgebot
ab Mindestkaufpreis (s. Anlage 2 – Plan mit Mindestgeboten je Grundstück)
·
Lageplan mit
dem geplanten Bauvorhaben und Nebenanlagen (z. B. Stellplätze)
·
Ansichten
·
Baubeschreibung
mit Aussagen zum Bauvorhaben, zur öffentlichen mietpreisgebundenen Förderung,
zu ökologischen Aspekten etc.
Sollten bei Planungen
mit öffentlich geförderten Wohnungen trotz vollständiger Antragstellung keine
öffentlichen Landesmittel verfügbar sein, wird die Bauverpflichtung um ein Jahr
verlängert, um einen Wiederholungsantrag zu stellen. Sollte auch der erfolglos
sein, kann sich der Bewerber entscheiden zwischen:
a)
Freiwillige
Mietpreisbindung für 20 Jahre
b)
Je nicht
geförderter Wohnung erhöht sich der Grundstückskaufpreis nachträglich um 5.000
€ je Wohnung.
Die Bewerbungen werden
bepunktet nach folgenden Kriterien:
a)
Kaufpreis (max.
10 Punkte)
·
Kaufpreis je 5%
über Mindestkaufpreis 1 Punkt
b)
Soziale
Kriterien (max. 40 Punkte)
Zum
Beispiel:
·
Je
rollstuhlgerechter Wohnung 3 Punkte
·
Je öffentlich
geförderter u. mietpreisgebundener Wohnung 5 Punkte
c)
Ökologische
Kriterien (max. 40 Punkte)
Zum
Beispiel:
·
Passivhausstandard
(5 Punkte)
·
Dachbegrünung
(max. 8 Punkte)
·
Ab 50 %
Dachausnutzung mit Solar oder Thermie ( 5 Punkte)
·
Mobilitätsangebote (max. 10 Punkte)
·
nachhaltige
ökologische Baukonstruktion (z.B.: Holzrahmenbauweise) (max. 5 Punkte)
·
Sonstiges (z.
B. Grauwassernutzung…) max. 7 Punkte
d)
Gestalterische
Kriterien (max. 30 Punkte)
·
Städtebauliche
Gestaltung (anhand der Gestaltungsempfehlungen Anlage 3)
Die Bewertung erfolgt in
einem verwaltungsinternen Auswahlgremium.
Eine Nachbesserung von
Planungen durch Bieter soll zunächst nicht ermöglicht werden.
Verfahren:
Variante 1 – ein Bieter
erhält den Zuschlag aufgrund der höchsten Punktzahl
Variante 2 – Bei
Punktgleichheit entscheidet das Gremium vorrangig nach
städtebaulichen Aspekten
Variante 3 - Bei geringer Nachfrage wird nur noch nach
gestalterischen Aspekten
entschieden im Rahmen
einer 2. Vermarktungsrunde
In den Kaufverträgen
sind die Vergabepunkte durch Vertragsstrafen zu sichern und die im Rahmen des
Kaufpreisgebotes eingereichten Pläne werden Vertragsbestandteil.
Nach Vergabe erfolgt die
Reservierung zunächst für 6 Monate bei einer Bauverpflichtung innerhalb von 2
Jahren nach Beurkundung (bezugsfertige Fertigstellung). Sollte der Bewerber mit
den höchsten Punkten für das Grundstück keinen Kaufvertrag schließen, kann der
Bewerber mit der nächsthöchsten Punktzahl nachrücken.
Grundstück für Baugruppen:
Das
in Anlage 2 im nördlichen Bereich gelegene Grundstück wird für eine
Baugruppenbebauung am Markt angeboten. Die Bewerbungsfrist läuft dabei bis Ende
2020. Die Bewerbung von Investoren wird für dieses Grundstück ausgeschlossen.
Bewerben können sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens interessierte
Privatpersonen, die sich gemeinsam als Baugruppe für das Grundstück
interessieren und gemeinsam zur Eigennutzung entwickeln wollen.
2. Eckpunkte
aller Grundstücksverträge:
Für
alle Grundstücksverträge gelten folgende Eckpunkte:
·
Alle Vertragsnebenkosten
trägt der Käufer (Vermessungskosten fallen nicht mehr an).
·
Die erstmaligen
Erschließungsbeiträge nach BauGB werden, soweit diese noch anfallen, gesondert
erhoben. Hier ergeben sich für den ersten Vermarktungsabschnitt West
Besonderheiten, da die Erschließungsbeiträge für einige Grundstücke, z. B.
entlang der Schorlemerstraße, bereits abgerechnet wurden, hier aber Maßnahmen
anstehen, die über Kommunalabgabengesetz abzurechnen sind.
·
Für die
Grundstücke fallen keine zusätzlichen Kanalanschlussbeiträge an.
·
Bauverpflichtung
innerhalb von 2 Jahren nach Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages gemäß den
planungs- und erschließungstechnischen Vorgaben bezugsfertig zu bebauen. Diese
Bauverpflichtung ist grundbuchlich abzusichern.
·
Anschluss- und
Benutzungszwang für die in Anlage 4 dargestellten Grundstücke an das
Nahwärmenetz der Eschendorfer Aue (Mehrfamilienhausgrundstücke)
·
Verstoßen
Erwerber gegen die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere gegen die
vertraglich zu vereinbarende Gestaltung lt. Bewerbung oder erreichen sie den
Erwerb eines Grundstückes durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine das
Recht, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit das
Grundstück noch unbebaut ist, oder bei einem bereits bebauten Grundstück einen
Betrag in Höhe von 10 % des erschließungsbeitragsfreien Verkehrswertes des
fiktiv unbebauten Grundstückes nachzufordern.
·
Die
energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer
mindestens der ersten Förderstufe der KfW, bezogen auf die zum Zeitpunkt des
Bauantrages geltende Energieeinsparverordnung, entsprechen.
3. Beteiligung
der Stadt an Fundamentresten/Altlasten/Kampfmittel
Für
das Quartier „Eschendorfer Aue“ wird sich die Stadt Rheine in den Kaufverträgen
verpflichten, sich an der Entsorgung von möglichen nicht bekannten
Fundamentresten oder doch verbliebenen Altlasten und Kampfmitteln zu
beteiligen. Diese Beteiligung wird in den Kaufverträgen begrenzt und ist für
das Quartier auf maximal 100.000 € beschränkt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig