Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine nimmt den derzeitigen Stand über die Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel I (KInvFG I) entsprechend der Anlage 1 zur Kenntnis.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II, Gute Schule 2020 und Digitalpakt Schulen entsprechend Anlage 2 zu verwenden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig