Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt den derzeitigen Stand über die Maßnahmen aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel I (KInvFG I) entsprechend der
Anlage 1 zur Kenntnis.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus den
Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II, Gute Schule
2020 und Digitalpakt Schulen entsprechend Anlage 2 zu verwenden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig