Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass ein Anwohner der Franz-Bernhard-Straße den sofortigen Baustopp des Legehennenstalls an der Franz-Bernhard-Straße beantrage.

Herr Dr. Lüttmann informiert, dass am 31. August 2016 bei der Bauaufsicht der Stadt Rheine der Bauantrag für den Neubau eines Legehennenstalls eingegangen sei. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden der Kreis Steinfurt (Untere Wasserbehörde, Immissionsschutz, Untere Landschaftsbehörde, Amt für Lebensmittelüberwachung), die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, das Regionalforstamt Münster sowie die Stadt Rheine (Stadtplanung, Geoinformation, Feuerwehr) inkl. TBR beteiligt. Nach eingehender rechtlicher Prüfung wurde am 19. Oktober 2017 die Baugenehmigung erteilt. Der Anwohner habe daraufhin diverse E-Mails, Eingaben und Anfragen an die Verwaltung und den Kreis Steinfurt geschrieben. Gegen die Baugenehmigung wurde Klage eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen, da die Baugenehmigung rechtens sei.

 

Herr Dr. Lüttmann schlägt, aufgrund dessen, dass der Bürger bereits mehrere Antworten erhalten habe und die Baugenehmigung rechtmäßig sei, vor, dem Bürger mitzuteilen, dass nicht weiter auf seine Eingabe eingegangen werde.

 

Herr Mau stellt verschiedene Nachfragen:

-        Wurde ein Stickstoffscreening gemacht?

-        War das Stickstoffscreening vorgeschrieben?

-        Muss ein Stickstoffscreening im 2. Bauabschnitt gemacht werden?

-        Wurde das Gefahrgutachten nur für den ersten Bauabschnitt erstellt oder auch inklusive des zweiten Bauabschnitts?

 

Herr Dr. Lüttmann sichert zu, die Antworten einzuholen und der Niederschrift als Anlage beizufügen.