Herr van Wüllen verweist auf die Vorlage.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass es wichtig sei, auch Stadtteilen  wie hier im Osten von Rheine die Möglichkeit für eine Weiterentwicklung zu geben. Es sei für den OT Rodde eine gute Möglichkeit gefunden worden, weshalb die Mitglieder der CDU dem Beschlussvorschlag zustimmen werden. Er würde sich freuen, wenn dies für den Stadtteil Hauenhorst auch möglich sei.

 

Herr Bems erklärt, dass auch er dies als gute Entwicklungsmöglichkeit für Rodde sehe, wo man dann auch noch die Möglichkeit für kleine Wohnungen habe. Auch biete dies gute Chancen für eine kleine Einheit der Nahversorgung wie z. B. ein Dorfladen.

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

Abstimmungsergebnis:         einstimmig

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 b Satz 1 BauGB und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:         einstimmig

 

 

 

III.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung

wird der Bebauungsplan Nr. 108, Kennwort: "Im Lied Süd – Teil B“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:         einstimmig